Mörder zeigt keine Spur von Reue

  19.03.2020 Fricktal, Laufenburg, Gipf-Oberfrick, Kriminalität

Das Bezirksgericht Laufenburg sprach am Dienstag einen heute 29-jährigen Eritreer des Mordes an einem Landsmann im Jahre 2018 schuldig und verurteilte ihn zu 20 Jahren Gefängnis mit anschliessender Landesverweisung für 15 Jahre.

Simone Rufli

«Nicht das Bürgerkriegsland Eritrea brachte Schmerz und Trauer über diese Familie. Die Familie verlor ihren Ehemann, Vater und Versorger in der friedlichen Schweiz. Mörder war ein Landsmann aus Eritrea», hält das Bezirksgericht Laufenburg in der Urteilseröffnung fest. Das Gericht hatte am Dienstag über ein Verbrechen zu befinden, das sich vor bald zwei Jahren in Gipf-Oberfrick ereignet hatte.

Erstochen, erschlagen, entsorgt
Am Nachmittag des 11. April 2018 war es in einem von Asylsuchenden bewohnten Einfamilienhaus an der Landstrasse in Gipf-Oberfrick zu einem brutalen Tötungsdelikt gekommen (die NFZ berichtete). Sowohl der Beschuldigte als auch sein Opfer stammten aus Eritrea. Der Beschuldigte attackierte sein Opfer mit einem Küchenmesser und stach mehrfach auf den Körper des Opfers ein. Insgesamt zählten die Ärzte 14 Stichverletzungen. Gemäss Anklageschrift stach der Täter auch dann weiter wahllos zu, als das Opfer bereits am Boden lag. Weil das Opfer noch immer durch die Nase röchelte, holte er draussen einen 6 Kilo schweren Stein und schlug mehrfach mit grosser Wucht auf den Körper und den Kopf des Opfers ein. Dann schleifte er den noch immer lebenden Landsmann in den Heizungsraum im Untergeschoss, wo er ihn (Zitat Gericht) «gewissermassen entsorgte».

Am Dienstag musste sich der des Mordes Beschuldigte nun vor dem Bezirksgericht in Laufenburg für seine Tat verantworten. Zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus fand die Verhandlung unter Ausschluss von Zuschauern und Medienleuten statt (vgl. NFZ vom Dienstag).

Besonders skrupellos
«Aus der Sicht des Gerichts haben Sie das wehrlose Opfer regelrecht abgeschlachtet», hält Gerichtspräsident Beat Ackle in der, den Medien per E-Mail zugestellten Urteilseröffnung fest. Nach einer Gesamtwürdigung aller Umstände sei das Gericht zur Auffassung gelangt, dass der Täter besonders skrupellos gehandelt habe und dass ihm jegliches Unrechtsbewusstsein fehle. «Auch haben wir heute mehrmals gemerkt, dass Sie das Wort Reue nicht kennen» Und weiter: «Das Opfer hat nichts gemacht, was Ihnen einen Anlass zu Konfrontation oder gar Hass geboten hat.» Der Täter machte zu seiner Verteidigung geltend, dass ihm eine innere Stimme gesagt habe, er solle mit dem Stein auf sein Opfer einschlagen – eine psychiatrische Untersuchung aber verweigerte er. Entgegen der glasklaren Beweislage behauptete der Täter zudem, er sei vom Opfer angegriffen worden und habe aus Notwehr gehandelt. Eine Behauptung, der das Gericht keinen Glauben schenkte.

In dem es den Täter zu 20 Jahren Gefängnis verurteilte, folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin. Nicht ohne anzumerken, dass auch eine lebenslängliche Gefängnisstrafe angemessen gewesen wäre.

Die Skrupellosigkeit des kaltblütigen Mörders wird in der Schlussbemerkung des Gerichtspräsidenten noch einmal so richtig deutlich, wenn er festhält: «Die Familie wird das nie vergessen und begreifen. Das Gericht begreift es nicht. Niemand wird es je begreifen.» Und zur Proforma-Entschuldigung an die Adresse der Hinterbliebenen meinte Beat Ackle: «Ihre Entschuldigung ist aus Sicht des Gerichts nicht aufrichtig und echt. Das Gericht hat schon vieles gehört. Eine derart gequälte, erzwungene Entschuldigung aber noch nie.»

Neben der Verurteilung wegen Mordes ergingen weitere Schuldsprüche von untergeordneter Bedeutung wegen Sachbeschädigung, Drohung, sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte.


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