Coronavirus: Kindergartenlehrer aus Spreitenbach hat sich angesteckt

  01.03.2020 Aargau, Nordwestschweiz, Schule, Gemeinden

Der 31-Jährige hat sich wahrscheinlich bei einer Familienfeier, an dem Besucherinnen und Besucher aus Norditalien teilnahmen, angesteckt. Er hat seit der Ansteckung vor rund einer Woche als Kindergarten-Lehrer im Kindergarten Langäcker in Spreitenbach unterrichtet. In dieser Zeit ist er mit 44 Kindern sowie 8 Lehrpersonen in Kontakt gekommen, die nun – gemäss Bestimmungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) beziehungsweise Verfügung des Kantonsärztlichen Dienstes des Kantons Aargau (KAD) - zwei Wochen lang unter Quarantäne gestellt werden. Weitere Personenkreise müssen gemäss den Bestimmungen des BAG vorläufig nicht unter Quarantäne gestellt werden.

Die Familienangehörigen des Kindergarten-Lehrers sind bereits informiert. Die Familien der 44 Kinder und die 8 Lehrpersonen des Kindergartens Quartierzentrum Langäcker werden von der Schule Spreitenbach über die Quarantäne-bestimmungen informiert. Sie müssen 14 Tage lang zuhause bleiben und – wenn Symptome wie Fieber, Atemwegerkrankungen usw. auftreten – sofort das Kantonsspital Baden oder Aarau kontaktieren. Die Schule Spreitenbach wird die Eltern und Lehrpersonen über den Unterrichtsbetrieb informieren.

 

Weisungen des BKS zur Fortführung beziehungsweise Aussetzung des Unterrichts

Für die Aargauer Schulen gelten nach wie vor die vom Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) in dieser Woche erlassenen Weisungen (www.ag.ch/coronavirus) zur Fortführung beziehungsweise zur Aussetzung des Schulunterrichts. Unterrichtsausfälle werden vom BKS beziehungsweise KAD angeordnet beziehungsweise sind mit diesen abzusprechen.

 

Über 400 Veranstaltungsgesuche behandelt

Seit Freitagnachmittag sind rund 400 Veranstaltungsgesuche beim Kantonsärztlichen Dienst (KAD) eingegangen. Bei 192 davon ging es um Anlässe zwischen Freitagabend und Sonntag, die durch den KAD geprüft wurden. Ein Gesuch wurde abgelehnt, da es aufgrund der zu erwartenden Besucherzahl bereits durch die Vorgaben des Bundes untersagt wurde. Alle anderen Gesuche wurden bewilligt. Viele Veranstalter haben allerdings ihre Anlässe aus eigener Initiative vorsorglich abgesagt.

 

Weitergehende Massnahmen werden im Abstimmung mit dem Bund geprüft

Der Regierungsrat und die mit dem Thema Coronavirus befassten Stellen des Kantons analysieren die Entwicklung der Lage fortlaufend. Wenn aufgrund der Lageentwicklung weitergehende Massnahmen notwendig würden, wie zum Bei-spiel die Schliessung öffentlicher Einrichtungen oder die Ab-sage von Veranstaltungen, werden diese in Abstimmung mit dem Bund beschlossen (Eidgenössisches Departement des Innern und BAG).

 

Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung

Umfassende Informationen zum neuartigen Coronavirus SARS- CoV-2 sind auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu finden: www.bag.admin.ch/neues-coronavirus

Unter anderem die wichtigsten Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung:

• Häufiges Händewaschen mit Wasser und Seife oder einem Desinfektionsmittel;

• Husten und Niesen in Wegwerf-Papiertaschentücher oder in die Armbeuge;

• Kontakt zu Personen meiden mit Husten- und Schnupfen-Symptomen;

• Zuhause bleiben, wenn man selber unter Husten, Atemwegbeschwerden und Fieber leidet.

 

Das Bundesamt für Gesundheit lanciert heute eine Informationskampagne, um diese Verhaltensempfehlungen der Bevölkerung noch besser bekannt zu machen. (mgt)


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