Besuchsverbot in den Spitälern

  17.03.2020 Fricktal, Gesundheit

Das Gesundheitszentrum Fricktal verschärft die Bestimmungen: Gestützt auf die Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit hat das GZF als weitere Vorsorgeund Schutzmassnahme vor der Coronavirus-Pandemie ein hausweites Besuchsverbot beschlossen. Dieses gilt sowohl für die Akutspitäler in Rheinfelden und Laufenburg als auch für die dort angesiedelten Pflegeheime sowie für die Villa Robersten in Rheinfelden und ist seit gestern bis auf weiteres in Kraft.

«Als Haus mit Akutspitälern und Pflegeheimen befindet sich eine grosse Anzahl besonders gefährdeter und besonders schützenswerter Menschen in unseren Institutionen, deren Schutz nun noch stärker in den Fokus rückt», teilt das GZF mit. «Für das Besuchsverbot sehen wir folgende Ausnahmen vor: Aus Pietätsgründen sind Besuche von Menschen in lebensbedrohlichem Zustand oder am Lebensende weiterhin erlaubt. Neue Väter (sofern gesund und ohne Symptome!) dürfen ihre Partnerin an der Frauenklinik ebenfalls kurz besuchen. Weitere Familienmitglieder (insbesondere Geschwister des Säuglings) sind nicht erlaubt. Bei diesen oben erwähnten Ausnahmen ist es umso wichtiger, bei den Besuchen genügend Abstand zu halten und auf eine strikte Einhaltung aller Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG zu achten.» (mgt/nfz)


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