Strengere Bedingungen für Einbürgerungswillige im Kanton Aargau

  09.02.2020 Aargau, Politik

Das strengere Gesetz sieht vor, dass jemand, der sich einbürgern lassen will, während zehn Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben darf. Auf Bundesebene gilt diesbezüglich eine Wartefrist von drei Jahren. Die zusätzliche Verschärfung verlangt, dass einbürgerungswillige Personen bereits vor dem Einreichen des Gesuchs einen staatsbürgerlichen Test bestehen müssen. (sh)


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