Neues Lohnsystem für Lehrpersonen geplant

  27.02.2020 Aargau, Schule

Das aktuelle Lohnsystem der Lehrpersonen stammt aus dem Jahr 2005 und wurde letztmals im Jahr 2011 revidiert, um die Löhne der Aargauer Lehrpersonen wettbewerbsfähiger zu gestalten. Inzwischen wurde das bisher angewandte Lohnsystem durch Gerichtsentscheide kritisch beurteilt, da eine durch das System bedingte fortgesetzte Benachteiligung typischer Frauenberufe nicht ausgeschlossen werden kann. Zudem haben die finanziellen Rahmenbedingungen der letzten Jahre mit Sparmassnahmen und Lohnnullrunden dazu geführt, dass die Löhne der Lehrpersonen im Vergleich mit den umliegenden Kantonen zunehmend an Wettbewerbsfähigkeit verloren haben. Der Regierungsrat hat deshalb das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) beauftragt, eine neue Funktionsbewertung und ein neues Lohnsystem für die Lehrpersonen aller Schulstufen sowie die Schulleitungen der Volksschule zu erarbeiten. Ziel ist ein Lohnsystem, das im interkantonalen Vergleich wieder konkurrenzfähige Löhne ermöglicht sowie nachvollziehbar und nicht diskriminierend ist. Das neue Lohnsystem basiert auf einer Funktionsbewertung, die zusammen mit Experten entwickelt wurde. Zur Erhebung der jeweiligen Anforderungen und Belastungen wurden Lehrerinnen und Lehrer aller Funktionen sowie Schulleitungen befragt. Daraus ergaben sich verschiedene Anforderungsniveaus, die einer Lohnstufe zugeordnet werden können.

Der Normverlauf der Löhne folgt im neuen System nicht wie bisher dem Lebensalter, sondern entlang von 28 Erfahrungsstufen. Der Lohn von jüngeren Lehrpersonen und Schulleitenden steigt stärker an und flacht dann mit zunehmenden Erfahrungsjahren ab. Insgesamt steigt der Lohn über das ganze Berufsleben um rund 55 Prozent an. Relevant für die Einstufung beim Eintritt in den Schuldienst respektive beim Antritt einer bestimmten Funktion ist die Erfahrung, die in einer bisherigen Funktion im Schuldienst oder in einem anderen beruflichen oder privaten Umfeld angeeignet worden ist. Die Einführung des neuen Lohnsystems wird bei Kanton und Gemeinden einen Mehraufwand von insgesamt jährlich 69 Millionen Franken verursachen (Kanton: 50,3 Millionen Franken; Gemeinden 18,7 Millionen Franken). Im Rahmen eines Anhörungsverfahrens erhalten interessierte Kreise die Möglichkeit, sich bis zum 30. April 2020 zur Ausgestaltung des neuen Lohnsystems zu äussern. Voraussichtlich im 4. Quartal 2020 wird der Grosse Rat über die Anpassung des Lohndekrets Lehrpersonen (LDLP) entscheiden. Die Einführung des neuen Lohnsystems soll per 1. Januar 2022 erfolgen. (nfz)


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