Verkauf OSZF-Schulhaus – Illusionen oder Wirklichkeit

  30.01.2020 Leserbriefe, Obermumpf

Kürzlich lass ich einen Leserbrief vom Referendumskomitee mit dem Titel: «Illusionen zum Geldsegen aus dem OSZF-Verkauf».

Zitat Leserbrief: «Fazit: Es stünden gar keine liquiden Mittel den Gemeinden zur Verfügung, um evtl. neue Investitionen zu tätigen! Im Gegenteil, jede Gemeinde müsste einen Verlust verbuchen, folglich noch Geld in die Hand nehmen. …» Diese Aussage ist falsch! Bei einem Verkauf an die Stiftung MBF über- weist diese den Kaufpreis von 9,3 Millionen Franken auf das Bankkonto des Schulverbandes OSZF. Dieser wiederum überweist den Gemeinden je ihren Anteil am Verkaufserlös.

Die liquiden Mittel der Gemeinden nehmen zu (Geldzufluss). Mit dem Verkauf haben die Gemeinden eine Deinvestition vorgenommen und können so entweder externe Schulden zurückzahlen oder diese Gelder in neue Projekte investieren. Bei genauerer Prüfung der Ausgangslage und Rückblick in die Vergangenheit erzielen die Gemeinden bei einem Verkauf einen Gewinn und keinen Verlust. Die Gemeinden haben die Netto-Investitionen für das OSZF-Schulhaus in ihren Buchhaltungen aktiviert und bis 31. Dezember 2013 jeweils mit 10 Prozent des Restbuchwertes abgeschrieben. Wenn die Baukosten abzüglich Subventionen für das Schulhaus rund 15 Millionen Franken betragen haben, haben die Gemeinden im ersten Jahr 1,5 Millionen Franken abgeschrieben. Der Restbuchwert betrug danach 13,5 Millionen Franken. Im zweiten Jahr betrugen die Abschreibungen noch 1,35 Millionen Franken. Gemäss diesem Abschreibungsschema (degressive Abschreibungen) wurden die Abschreibungen bis 31. Dezember 2013 verbucht. Der Buchwert des OSZF-Schulhauses betrug per 31. Dezember 2013 bereits deutlich weniger als der heutige Verkaufspreis. Per 1. Januar 2014 wurde die Berechnung der Abschreibungen bei allen Aargauer Gemeinden umgestellt. So werden die Investitionen nun einer Anlagekategorie zugewiesen (Schulhäuser = Hochbauten) und linear (jedes Jahr der gleiche Betrag) abgeschrieben. Hochbauten haben gemäss Abschreibungstabelle eine Nutzungsdauer von 35 Jahren. Pro Jahr werden 1/35 der Investitionen abgeschrieben. In diesem Fall rund 428’500 Franken. Die aufmerksamen Leser haben festgestellt, dass die Gemeinden seit den getätigten Investitionen bis 31. Dezember 2013 deutlich mehr als 428’500 Franken pro Jahr abgeschrieben haben. Bei der Systemumstellung per 1. Januar 2014 wurde der «Buchwert» des OSZF-Schulhauses neu ermittelt. Die bereits vorgenommenen Abschreibungen wurden aufgelöst und durch die gemäss neuem Berechnungssystem ersetzt. Daraus resultierte im Fall OSZF-Schulhaus eine Aufwertung bzw. ein «Buchgewinn». Ziehen wir nun vom damaligen «Buchgewinn» den nun entstehenden «Verlust» ab, bleibt ein «Buchgewinn» übrig. Der «Geldsegen» wenn man dies so titulieren will ist keine «Illusion»!

Im Weiteren steht in diesem Leserbrief: «Ein Schnäppchen für einen Privatwirtschaftsbetrieb, …». Bei der Stiftung MBF handelt es sich, wie es der Name schon sagt, um eine Stiftung und nicht um einen «Privatwirtschaftsbetrieb», wie z. B. eine Aktiengesellschaft, GmbH oder sonst eine gewinnorientierte Unternehmung.

Legen Sie am 9. Februar ein «JA» in die Urne und ermöglichen Sie den Gemeinden die freiwerdenden Gelder in nötige und sinnvolle Projekte zu investieren und sichern Sie gleichzeitig den HPS-Standort Fricktal.

MARCEL ROHRER, OBERMUMPF


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