Ja zum neuen Einbürgerungsgesetz

  16.01.2020 Leserbriefe, Rheinfelden

Kein Bürgerrecht auf der Welt verleiht so viele Rechte und Mitbestimmung wie das Schweizer Bürgerrecht. Entsprechend ist sorgfältig zu prüfen, wer es bekommen soll. Die Einbürgerung von Menschen mit ausländischer Nationalität ist keine Formalität, sondern der Endpunkt eines aktiven Integrationsprozesses. Wer Bürger unseres Landes werden will. muss zeigen dass er oder sie nicht nur unser Land, unser politisches System und unsere Werte versteht, sondern auch dass er oder sie zu diesen steht und bereit ist, Verantwortung als Bürgerin oder Bürger zu übernehmen. Das fängt damit an, dass man Verantwortung für sein eigenes Leben übernimmt und langfristig seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten kann. Die Forderung, zehn Jahre lang nicht von der Sozialhilfe gelebt zu haben, ist deswegen angemessen angesichts der Rechte, die das Schweizer Bürgerrecht bietet. Es ist deshalb zu begrüssen, dass der Grosse Rat diese massvolle Anpassung des Bürgerrechts-Gesetzes beschlossen hat. Ich hoffe, dass die Mehrheit der Aargauerinnen und Aargauer diesem Entscheid folgt und am 9. Februar diesem Gesetz zustimmt.

DIMITRIOS PAPADOPOULOS, PRÄSIDENT DER SVP STADT RHEINFELDEN


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