Ja zu klaren Regeln

  24.01.2020 Leserbriefe

Am 9. Februar 2020 stimmen wir im Aargau über das revidierte Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht ab. Neu sollen Gesuchsteller nicht eingebürgert werden, wenn sie in den zehn Jahren vor Gesuchstellung oder während des Einbürgerungsverfahrens Sozialhilfe bezogen haben oder beziehen. Bis heute gilt nur eine Frist von drei Jahren. Im Grossen Rat stimmten CVP, EDU, FDP und SVP Ja zum revidierten Gesetz. Für Härtefälle besteht, gestützt auf das Bundesrecht, eine Ausnahmeregel. Sozialhilfebezüger zum Beispiel infolge Wahrnehmung von Betreuungsaufgaben (eine alleinerziehende Mutter mit drei Kindern) wären vom revidierten Gesetz nicht betroffen. Betroffen wären jedoch zum Beispiel Sozialhilfebezüger, welche sich gegenüber Gemeinden unkooperativ zeigen und sich weigern, an Weiterbildungskursen teilzunehmen. Für sie würde neu eine Frist von zehn statt drei Jahren für den Nichtbezug von Sozialhilfe vor der Einbürgerung gelten. Sagen wir darum Ja zu klaren aber fairen Regeln bei Einbürgerungen im Kanton Aargau.

CHRISTOPH RINER, GROSSRAT SVP, ZEIHEN


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