777 Selbstanzeigen im Kanton Aargau

  09.01.2020 Aargau

Im 2019 wurden beim Kantonalen Steueramt 777 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung erstattet. Zur Nachbesteuerung angemeldet wurden Vermögen mit einem Gesamtwert von 248 Millionen Franken. Für den Kanton und die Gemeinden resultierten daraus zusätzliche Steuereinnahmen in der Höhe von 18,6 Millionen Franken.

Seit 2010 gilt in der Schweiz die sogenannte kleine Steueramnestie. Demnach kann jeder und jede Steuerpflichtige einmal im Leben eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung tätigen. Er bzw. Sie muss dann zwar Nachsteuern und Verzugszinsen bezahlen, jedoch keine Bussen. Im Kalenderjahr 2019 wurden beim Steueramt des Kantons Aargau 777 Selbstanzeigen erstattet. Diese Anzahl liegt zwar unter der Rekordzahl des Vorjahrs (1182 Selbstanzeigen) aber immer noch deutlich über dem Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre (521 Selbstanzeigen). Zur Nachbesteuerung angemeldet wurden vor allem in- und ausländische Bankguthaben und Wertschriftendepots sowie auch zahlreiche ausländische Liegenschaften. Der Gesamtwert des im Jahr 2019 zur Nachbesteuerung angemeldeten Vermögens belief sich auf 248 Millionen Franken und liegt damit nur wenig unter dem Rekordwert des Vorjahrs (287 Millionen Franken). Die im vergangenen Jahr erledigten Selbstanzeigen brachten dem Kanton und den Gemeinden gesamthaft rund 18,6 Millionen Franken und dem Bund rund 4,7 Millionen Franken an zusätzlichen Steuereinnahmen. Die grösste Selbstanzeige betraf im Jahr 2019 ein bislang der Besteuerung vorenthaltenes Vermögen im Gesamtwert von rund 11 Millionen Franken. Allein aus dieser einzelnen Selbstanzeige resultierten Nachsteuern und Verzugszinsen im Gesamtbetrag von rund 1,1 Million Franken.

Der Grossteil der Selbstanzeigen betrifft kleinere Vermögenswerte im Bereich von 200 000 Franken und weniger. (mgt/nfz)


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