Historischer Meilenstein: Gemeinsame Seelsorge

  12.12.2019 Aargau, Religion

Römisch-katholische und Reformierte Landeskirche Aargau arbeiten enger zusammen

Die Seelsorge im Aargau wird dank einem umfassenden Zusammenarbeitsvertrag auf eine völlig neue, ökumenische Grundlage gestellt. Dies ist ein historischer Meilenstein in der ökumenischen Zusammenarbeit der beiden Landeskirchen.

Die Seelsorgerinnen und Seelsorger der Aargauer Landeskirchen begleiten Tag für Tag Menschen in seelischer, emotionaler, körperlicher oder sozialer Not, speziell in Institutionen des Aargauer Gesundheitswesens. Die Seelsorge, der Besuch von Kranken und Notleidenden gehört zum Kernauftrag der Kirche. Kirchliche Seelsorge wird heute an 25 kantonalen und überregionalen Institutionen im Kanton Aargau angeboten. Die Landeskirchen finanzieren mit ca. drei Millionen Franken pro Jahr insgesamt 30 theologisch und psychologisch ausgebildete Seelsorgerinnen und Seelsorger mit total 1800 Stellenprozenten.

Die Seelsorgerinnen und Seelsorger, zumeist ordinierte Pfarrer, Priester, Diakone oder Pfarrerinnen, sind für insgesamt 5440 Menschen bzw. Betten und Pflegeplätze in Kantons- und Regionalspitälern, psychiatrischen Einrichtungen, grossen Pflegeheimen, Rehabilitationszentren und Spezialkliniken da. Die Seelsorge unterstützt aber auch die Mitarbeitenden der Institutionen, etwa in ethischen Entscheidungssituationen, nach belastenden Ereignissen oder bei persönlichen Anliegen.

Die Seelsorgerinnen und Seelsorger helfen Menschen, ihre Not in Worte zu fassen und zu klagen und halten Schwieriges aus, ohne es zu verharmlosen. Sie nehmen die eigene Lebensdeutung und Glaubenswelt der Menschen respektvoll wahr und wollen ihrer Lebenssituation angemessene Quellen der Hoffnung und Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Situation finden.

Die neue «ökumenisch verantwortete Seelsorge» stellt die Tätigkeit dieser Seelsorgerinnen und Seelsorger auf eine völlig neue Grundlage, die in der Schweiz in dieser Form der engen Zusammenarbeit der Landeskirchen bisher einzigartig ist. Am Montag haben die Präsidien der Römisch-katholischen Kirche und der Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, Luc Humbel und Christoph Weber-Berg sowie der Bischofsvikar des Bistums Basel, Christoph Sterkman, den entsprechenden Zusammenarbeitsvertrag unterzeichnet. In Institutionen ab 150 Betten werden institutionelle Seelsorgestellen künftig gemeinsam geführt. Die reformierten oder römisch-katholischen Seelsorgerinnen und Seelsorger wirken im Namen und Auftrag beider Konfessionen. Auf besonderen Wunsch der Patientinnen oder Patienten kann aber auch ein Seelsorger der eigenen Konfession aufgeboten werden. (nfz)


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