Abbrennen von Silvester-Feuerwerk
27.12.2019 ZeiningenGemäss Polizeireglement der Gemeinden im Einzugsgebiet der Regionalpolizei unteres Fricktal ist das Abbrennen von Feuerwerk nur an Silvester (in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar) gestattet. In der Zeit vor und nach Silvester ist dies verboten respektive bewilligungspflichtig. (mgt)