Abbrennen von Silvester-Feuerwerk

  27.12.2019 Zeiningen

Gemäss Polizeireglement der Gemeinden im Einzugsgebiet der Regionalpolizei unteres Fricktal ist das Abbrennen von Feuerwerk nur an Silvester (in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar) gestattet. In der Zeit vor und nach Silvester ist dies verboten respektive bewilligungspflichtig. (mgt)


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