Leicht verdientes Geld für die Polizei

  14.11.2019 Leserbriefe

Ich habe aus Versehen der Polizei Oberes Fricktal meine Geschwindigkeits-Busse von 40 Franken zwei Mal einbezahlt. Das erste Mal fristgerecht im gleichen Monat. Im nächsten Monat machte ich wieder meine Zahlungen via e-banking und habe aus Versehen diese Busse ein zweites Mal einbezahlt und zwar am 31. Oktober gegen Abend. Als ich die Rechnungen ablegen wollte, bemerkte ich dieses Versehen und habe sofort der Polizei angerufen und dies mitgeteilt. Leider war die betreffende Person für die Buchhaltung nicht mehr am Arbeitsplatz. Mir wurde mitgeteilt, dass die Notiz am nächsten Tag weitergeleitet wird und ich auf jeden Fall noch Bescheid bekommen werde. Kürzlich habe ich dann Bescheid bekommen, dass mir 20 Franken abgezogen werden als Bearbeitungsgebühren. Leicht verdientes Geld für die Polizei. Das heisst, ich strafe mich selber für dass ich sofort angerufen habe und die Busse sogar zwei Mal einbezahlt habe. Am selben Tag habe ich eine Arztrechnung erhalten, da drauf steht: «Besten Dank für die fristgerechte Bezahlung. Bei Verzug wird für Mahnungen eine Bearbeitungsgebühr erhoben: 5 Franken für die 1. Mahnung und 10 Franken für die 2. Mahnung.

Mir geht es ums Prinzip. Nur weil es die Polizei ist, heisst das noch lange nicht, dass man einfach solche Gebühren verlangt. Vielleicht noch für Mahnungen, aber nicht für zwei Mal bezahlte Rechnungen.

URSULA RETTER, MAISPRACH


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