KKL wehrt sich gegen Bundesratsentscheid
08.11.2019 NordwestschweizLEIBSTADT. Der Bundesrat hat in diesen Tagen die dritte Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) verabschiedet. Diese führt zu höheren Zusatzkosten für alle Schweizer Kernkraftwerke. Die vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verfügten höheren Kosten für die Stilllegung der Anlagen und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle führen dazu, dass das KKL im Vergleich zu heute bis Ende der Zahlungspflicht im Jahre 2034 jährlich über 28 Millionen Franken zusätzlich in die Fonds einzahlen muss, insgesamt über 500 Millionen Franken.
Das Kernkraftwerk Leibstadt erachtet die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen als unangebracht. Das KKL habe bisher weit über eine Milliarde Franken in die Fonds einbezahlt und einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit der Schweiz geleistet. Das Werk erzeugt im Vollbetrieb rund 15 Prozent der Schweizer Stromproduktion. (mgt)