Teilrevision des Spitalgesetzes

  01.10.2019 Aargau, Gesundheit

Der Regierungsrat hat die Botschaft zur Änderung des Spitalgesetzes (SpiG) an den Grossen Rat überwiesen. Die wichtigsten geplanten Änderungen betreffen die intermediären Angebote in der Psychiatrie und die Durchführung von Pilotprojekten. Mit der Totalrevision des SpiG soll das Gesetz an die aktuelle bundesrechtliche Gesetzeslage und die allgemeinen Trends und Bedürfnisse im kantonalen Gesundheitswesen angepasst und dadurch modernisiert werden. Insbesondere geht es darum, die Handlungs- und Steuerungsmöglichkeiten des Kantons im Bereich Spitalversorgung zu erweitern, die Ressourcenverwendung und die Nutzung von Synergien zu ver-stärken und eine Eindämmung der steigenden Spitalkosten zu erreichen. Zugleich soll die Frage der Eigentümerschaft der kantonseigenen Spitalaktiengesellschaften überprüft werden. (nfz)


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