Die Leigrube auf dem Reissbrett

  18.10.2019 Möhlin

Zwei Jahre nachdem der Souverän das Verfahren für eine Auszonung ablehnte, zeigt nun ein Erschliessungsplan auf, wie die Leigrube als Wohnquartier realisiert werden könnte.

Ronny Wittenwiler

Am Donnerstagabend des 23. Novembers 2017 war klar: Das als Bauland definierte Gebiet Leigrube mit seinen 2,9 Hektaren wird keinem Verfahren zur Auszonung unterzogen. Die Möhliner Gemeindeversammlung lehnte mit 381 zu 172 Stimmen den entsprechenden Antrag von Überbauungsgegnern ab. Es war der Schlusspunkt eines langen und hart geführten Abstimmungskampfes; gleichzeitig erfolgte an jenem Abend auch die Zustimmung für einen Kredit in Höhe von 145000 Franken für die Erarbeitung eines Erschliessungsplans Leigrube. Just dieser Erschliessungsplan liegt als Entwurf jetzt vor. Damit bekommt die Leigrube als potenzielles Wohnquartier ein erstes Gesicht.

Maximal fünfzig Wohneinheiten
Der Erschliessungsplan liefert neben klassischen Antworten zu Zufahrtsstrassen und Werkleitungen auch eine Vorstellung von der Quantität der möglichen Bebauung. So wird etwa ausgewiesen, dass im Planungsgebiet maximal fünfzig Wohneinheiten (Einfamilienhäuser) erstellt werden können. «Die Bebauungsdichte entspricht dabei der Dichte einer Regelbebauung in der Wohnzone W1», heisst es im Bericht. Auch eine Berechnung des potenziellen Verkehrsaufkommens liegt vor. «Durch je zwei Parkfelder pro Haus ergeben sich einhundert Parkfelder. Bei drei Fahrten pro Tag und Parkfeld ergibt sich eine Zusatzbelastung von dreihundert Fahrzeugen pro Tag.» Gemäss Bericht wurden im letzten Jahr auf der Leigrubenstrasse auf Höhe Pilatusstrasse 540 Fahrzeuge im Mittel pro Werktag gemessen. Somit kommen die Planer zum Schluss: «Der tägliche Verkehr mit der neuen Überbauung beträgt 840 Fahrten.»

So geht es weiter
Die Planunterlagen mit dem entsprechenden Bericht liegen nun bis 18. November auf der Gemeinde Möhlin zur Einsicht auf. In dieser Zeit hat die Bevölkerung im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens die Möglichkeit, Fragen und Begehren zu den Entwürfen einzureichen. Danach erfolgt die öffentliche Auflage des Planungswerks – während dieser Zeit besteht die Möglichkeit, beim Gemeinderat Einwendungen zu erheben. «Geplant ist die öffentliche Auflage für Januar 2020», sagt Gemeindeammann Fredy Böni auf Anfrage der NFZ. Im März dann sollen mögliche Einwendungsverhandlungen geführt und die Beschlussfassung des Erschliessungsplans durch den Gemeinderat erfolgen. Sollte anschliessend auch der Kanton den Erschliessungsplan definitiv genehmigen, dann will der Gemeinderat an der Sommergemeinde 2020 einen Projektierungskredit für die Erschliessung der Leigrube beantragen. Ein Jahr später, an der Sommergemeinde 2021, soll der Souverän über den Baukredit für die Landerschliessung und über einen möglichen Verkauf der gemeindeeigenen Parzellen (1,4 Hektaren) befinden. Geben die Stimmbürger grünes Licht, erfolgt noch im August 2021 – so festgehalten in einem Gemeinderatsprotokoll – der Baubeginn für die Erschliessung.

Zwei Jahre nachdem der Souverän sich also gegen eine Auszonung entschieden hatte, wird es oben im Gebiet Leigrube nun wieder konkret. Es tut sich was – auf dem Reissbrett.


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