Die «Tücke» mit dem Quorum

  19.10.2019 Densbüren, Politik

Ja, das Referendum gegen den Negativentscheid der Densbürer Gemeindeversammlung zum «Fusionsprojekt Staffeleggtal» ist möglich. Es gilt nämlich das «Beschlussquorum»; nicht wie früher das Anwesenheitsquorum.

Bernadette Zaniolo

Seit 2011 beteiligt sich Densbüren am Fusionsprojekt «Zukunftsraum Aarau». Dem Projekt «Fusionsabklärungen Staffeleggtal» erteilte die Gemeindeversammlung am 25. September eine Abfuhr. Densbüren lehnte den entsprechenden Kreditantrag nach angeregter Diskussion, mit 78 Nein- zu 53 Ja-Stimmen ab. Da an der Versammlung mehr als mindestens 111 Stimmberechtigte (entspricht einem Fünftel aller Stimmberechtigten) anwesend waren, wurde der Beschluss als rechtskräftig und abschliessend interpretiert und mündlich auch so kommuniziert.

«Beschliessende Mehrheit»
Wie die Gemeinde-Verantwortlichen jedoch kurz nach der Versammlung feststellten, war die Aussage falsch. Denn es gilt – im Gegensatz zu früher – das «Beschlussquorum». Dazu wird im «Handbuch Gemeinderecht» des Kantons Aargau (Stand 1.1.2019) festgehalten: Wenn die beschliessende Mehrheit (Zustimmung oder Ablehnung) mindestens einen Fünftel ausmacht, ist das Geschäft abschliessend entschieden worden und das fakultative Referendum ist ausgeschlossen. Falls das Anwesenheitsquorum einen Fünftel übersteigt, müssen die jeweiligen Ja- und Nein-Stimmen ausgezählt werden. Denn: Massgebend ist nicht das «Anwesenheitsquorum», sondern das «Beschlussquorum». Damit der Gemeindeversammlungsentscheid in Densbüren bereits rechtskräftig gewesen wäre, hätten mindestens 111 anwesende Stimmberechtigte Ja oder Nein sagen müssen.

Somit untersteht das Ergebnis von Densbüren dem fakultativen Referendum. In Densbüren werden derzeit Unterschriften für das Ergreifen des Referendums gesammelt. Initiantin ist Romi De Ambrosis. Sie möchte, «dass der Entscheid breiter abgestützt ist» (siehe NFZ vom letzten Freitag). Bis Redaktionsschluss hatte sie das Minium der Unterschriften annähernd erreicht. Die Referendumsfrist läuft bis am 4. November 2019. Für das Zustandekommen sind mindestens 139 (ein Viertel der Stimmberechtigten) gültige Unterschriften nötig.

So hohe Stimmbeteiligung wie noch nie
«Densbüren hatte wohl noch nie eine so grosse Stimmbeteiligung», erklärt Gemeindeschreiberin Margrit Stüssi, wieso es wohl zuerst zur falschen Aussage durch den Gemeindeammann kam. Sprich schon das «Anwesenheitsquorum» sei wohl noch nie erreicht worden. Wie Stüssi sagt auch Martin Süess vom Gemeinde-Rechtsdienst des Kantons, dass es äusserst selten vorkomme, dass ein Gemeindeversammlungsentscheid abschliessend sei. Die Stimmbeteiligung liege in der Regel tief, bei fünf bis zehn Prozent. Zudem erachtet es Süess sogar als möglich, dass ältere Gemeindeschreiber ihren Nachfolgern noch das alte Gesetz (Anwesenheitsquorum) weitervermittelt hätten. Die Gesetzesänderung – neu «Beschlussquorum» besteht seit 1981. Beschwerden über eine falsche Gesetzesanwendung sind ihm jedoch nicht bekannt.

Kein Nachteil für Stimmbürger
Die Falschmeldung an der Versammlung hat laut Margrit Stüssi für die Stimmbürger «keinen Nachteil». Denn massgebend ist die Publikation in den amtlichen Nachrichten. Dort wurde am 3. Oktober mitgeteilt, dass das Ergebnis der Gemeindeversammlung vom 25. September dem fakultativen Referendum unterliegt. Zusätzlich wurden alle Stimmberechtigten von Densbüren persönlich mittels Schreiben darauf aufmerksam gemacht (die NFZ berichtete).

Die Gemeindeversammlungen Herznach und Ueken haben mit ihren eindeutigen Beschlüssen das Startsignal zur Abklärung einer Fusion im Staffeleggtal gegeben. Nun werden in den beiden Gemeinden Personen zur Mitwirkung in den Arbeitsgruppen gesucht (siehe Fricktaler Woche). Obwohl derzeit noch offen ist, ob Densbüren ebenfalls an der Auslegeordnung im Staffeleggtal partizipieren wird, ist vorerst kein «Marschhalt» vorgesehen. «Wir schaffen diesbezüglich weiter», sagt der Herznacher Gemeindeammann Thomas Treyer auf Anfrage. Denn Mitwirkende in den Arbeitsgruppen brauche es sowieso.


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