Wie sich Velofahrer von Eiken nach Schupfart in grosse Gefahr bringen

  20.09.2019 Schupfart

Wie sich Velofahrer von Eiken nach Schupfart in grosse Gefahr bringen

Was der kantonale Strassenmeister Roland Jegge zuerst erzählt bekam und dann selber auf der K296 gesehen hat, treibt ihm den Schweiss auf die Stirn: Geisterfahrer auf zwei Rädern.

Ronny Wittenwiler

Es geschah vor wenigen Tagen. Und die Schilderung von Roland Jegge gleicht einem Himmelfahrtskommando: «Ein Lastwagenchauffeur war mit seinem Sattelschlepper auf der Kantonsstrasse unterwegs von Eiken hinauf nach Schupfart, als ihm auf seiner Strassenseite ein Velofahrer in hohem Tempo entgegenkam.»

Dieser Velofahrer, von Schupfart hinunter nach Eiken unterwegs, nutzte den Radstreifen auf der von ihm aus gesehen linken und damit falschen Strassenseite und machte sich so als Geisterfahrer zum Sicherheitsrisiko. Jegge, dem der Lastwagenchauffeur von diesem gefährlichen Manöver erzählte, machte sich selbst ein Bild vor Ort – und beobachtete prompt eine Velofahrerin, die ebenfalls auf der falschen Strassenseite von Schupfart nach Eiken unterwegs war. Wie kommt es dazu?

Plötzlicher Seitenwechsel
Das Problem ist besagter Radstreifen, der eigentlich gar kein Problem wäre. Jegge, als kantonaler Strassenmeister ist er für diesen Abschnitt zuständig, erklärt: «Der Radstreifen führt rechterhand von Eiken nach Schupfart und schützt somit die bergwärts fahrenden Velofahrer.» Es ist eine Praxis, wie sie vielerorts im Kanton gängig ist, gerade auch wegen der Tatsache, dass ein sich bergwärts «kämpfender» Velofahrer eher mal von der Linie abzukommen droht. In umgekehrter Richtung, von Schupfart talwärts nach Eiken, fehlt ein solcher Radstreifen. Das allein muss die erwähnten Velofahrer veranlasst haben, die Strassenseite zu wechseln, hinüber auf den Radstreifen, und somit im Linksverkehr talwärts zu fahren, ungeachtet der Tatsache, dass ihnen der gesamte motorisierte Verkehr entgegen kommt – im Horrorszenario sogar frontal: Motorfahrzeuglenker dürfen die Fläche eines Radstreifens besetzen, sofern dieser frei ist.

«Es gilt ganz einfach Rechtsverkehr»
Ironie der Geschichte: Der Radstreifen von Eiken hinauf nach Schupfart wurde vor rund einem Jahr eben erst erstellt, im Zuge einer Strassenverbreiterung. «Eben gerade, weil wir damit die Velofahrer mehr schützen wollen», sagt Jegge. Die beiden jüngsten Vorkommnisse treiben ihm den Schweiss auf eine Stirn, die sich bisweilen in Runzeln legt, weil doch eigentlich alles klar sein sollte: «Für Velofahrer gilt ganz einfach auch der Rechtsverkehr.» Es wäre also alles klar geregelt. «Vielleicht erreichen wir auf diesem Weg ein paar Leute», sagt Roland Jegge. «Ich wollte diese gefährlichen Situationen nicht einfach stillschweigend hinnehmen.»


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