Plakateaushang besser regeln

  05.09.2019 Aargau

Für die Wahlen vom 20. Oktober durfte in der Nacht vom 24. auf den 25. August ab Mitternacht im öffentlichen Raum plakatiert werden. Wie immer gab es ein Gerangel um die besten Plätze. Wer sich diese sichern wollte, musste um Mitternacht beginnen. Nicht alle haben gleich fair gehandelt. Zwei Nationalräte und eine Partei haben flächendeckend einen Tag zu früh plakatiert. Die CVP verlangt nun in einer Motion eine Anpassung der Bauverordnung, so dass künftig bereits ab Samstag, 7.00 Uhr plakatiert werden darf, gleichzeitig aber die Dauer der Plakatierung auf maximal 6 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag verkürzt wird. (nfz)


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