Krebsregistrierung

  24.09.2019 Aargau, Gesundheit

Das Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen wurde vom eidgenössischen Parlament mit dem Ziel verabschiedet, die Krebsregistrierung (KRG) schweizweit sicherzustellen und zu vereinheitlichen. Am 1. Januar 2020 tritt das KRG vollständig in Kraft und verpflichtet die Kantone, ein kantonales Krebsregister nach den bundesrechtlichen Vorgaben zu führen, zu finanzieren und zu beaufsichtigen. Die Krebsregistrierung soll die nötige Datengrundlage schaffen, um die Entwicklung von Krebserkrankungen zu beobachten sowie die Versorgungs-, Diagnose- und Behandlungsqualität auszuwerten.

Darüber hinaus erteilt das neue Bundesgesetz den Kantonen auch die Kompetenz, die Erhebung weiterer Daten zu Krebserkrankungen vorzuschreiben. Der Kanton Aargau hat entschieden, keine weiteren Daten, als die im Krebsregistrierungsgesetz verlangten, zu erheben. Die ab dem Jahr 2020 anfallenden Kosten betragen jährlich rund 1,2 Millionen Franken. (nfz)


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