Kleinere Geschäfte mit grosser Bedeutung

  05.09.2019 Aargau

Bericht aus dem Grossen Rat

Am Dienstagmorgen vor der Grossrat-Sitzung wurde ein offener Brief gegen die seit 1. März wohl unabsichtlich mögliche Wohnsitzzuweisung von Sozialhilfeempfängern verlesen und dem Regierungsrat überreicht. Die SP und die Grünen haben gleich zu Beginn der Ratssitzung eine Fraktionserklärung gegen den drohenden möglichen Entzug der Niederlassungsfreiheit von Armutsbetroffenen verlesen. Es braucht mehr Stellenprozente für die Schulleitungen in den Gemeinden. Colette Basler (Zeihen) ist ebenfalls Fricktaler SP-Grossrätin und begrüsst die Aufstockung: «Für die grossen Herausforderungen der Schulentwicklung braucht es Schulleitungen, die genug Zeit dafür haben». Der Grosse Rat hat beschlossen, dass die Pensen um durchschnittlich 10 Prozent erhöht werden. Es wurde eine Debatte über die Frühförderung von Kindern geführt. Dass diese sinnvoll ist, ist offensichtlich, aber eine Flexibilisierung des Eintrittsalters wäre wünschenswert um dem individuellen Entwicklungsstand des Kindes Rechnung tragen zu können. Parallel zu diesen und weiteren Geschäften des Tages werden auch grössere Brocken über einen längeren Zeitraum bearbeitet.

Krankenkassenprämien verbilligen
Um die ständig steigenden Krankenkassenprämien tragbarer zu machen, wurde vom Bund bekanntlich ein Gesetz zur Prämienverbilligung beschlossen. Die Umsetzung dazu wurde den Kantonen überlassen. Der Kanton Aargau hat bisher zu wenig dieser Gelder an die Bevölkerung weitergegeben. 95 Prozent des dazu berechtigten «unteren Mittelstands» erhalten heute keine Verbilligung, obwohl die KK-Prämien mehr als 10 Prozemt des Einkommens ausmachen und somit für viele kaum mehr tragbar sind. Die SP hat deshalb im März eine Motion eingereicht, dies zu korrigieren. Das hat auch der Regierungsrat erkannt. Darauf hat der Grosse Rat eine Erhöhung um knapp 10 Prozent beschlossen. Aber auch dieser Betrag reicht immer noch nicht aus, um die dazu berechtigten gering Verdienenden zu entlasten. Die SP stützt sich dabei auf einen Bericht des Bundesamts für Gesundheit. Da die Motion angeführt von rechts-konservativer und wirtschaftsliberaler Seite am 27. August abgelehnt wurde, hat die SP Aargau nun beim Verwaltungsgericht Klage erhoben. Im Kanton Luzern wurde die Klage vom Bundesgericht bestätigt. Das Gericht kann nun die berechtigten Einkommensgrenzen festlegen. Es ist bedauerlich, dass das Parlament im Aargau die Situation nicht anerkennt, dies bei einem Rechnungs-Überschuss. Gleichzeitig wollen die bürgerlichen Parteien einen Steuerabzug, der vor allem den Vielverdienenden zu Gute kommt, durchdrücken. Dabei dienen die Prämienverbilligungen der Volkswirtschaft deutlich direkter.

Die SP will vom Regierungsrat wissen, wieviel Steuerausfälle die Umsetzung der Steuervorlage 17 verursachen und wer die Ausfälle tragen muss. Es darf nicht sein, dass die Privaten mehr Steuern zahlen sollen, damit die Firmen weniger beitragen müssen.


KOMMENTAR

Gute Nachrichten für Ryburger

Im Juni wurde ein Postulat betreffend Regelung und Erhalt der Ortschaftsnamen bei Gemeindezusammenschlüssen eingereicht. In diesem Zusammenhang sind auch Fragen zur Identität wichtig. Es wird nun vorgeschlagen, dass verbindliche Richtlinien geschaffen werden sollen, die das Verschwinden von Ortschaftsnamen bei Gemeindezusammenschlüssen verhindern. Die Bezeichnung von Ortschaften, Ortstafeln und Wappen können in den jeweiligen fusionierten Gemeinden auch in rechtlicher Hinsicht ohne Probleme beibehalten und weiterverwendet werden. Künftig soll der Gemeindename für die neue Gemeinde stehen, während die bestehenden Ortschaftsnamen grundsätzlich weiterverwendet werden sollen.

Es soll auch geprüft werden, unter welchen Umständen bereits gelöschte Ortschaftsnamen wiederhergestellt werden können. Das dürfte viele Bewohner von bereits fusionierten Gemeinden freuen. Sind das auch gute Nachrichten für die Ryburger in Möhlin?

WERNER ERNI, MÖHLIN


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