Damit der eigene Wille zählt

  25.07.2019 Frick, Fricktal, Gesundheit

Informationsanlass in Frick zur Patientenverfügung

Ein Unfall oder eine Krankheit können uns in eine Situation bringen, in der wir nicht mehr über uns selbst bestimmen können. Angehörige sind in so einem Moment oft überfordert. Eine Patientenverfügung hilft, damit man selbst entscheiden kann, was in einem Ernstfall medizinisch unternommen werden soll.

«Ich möchte immer reanimiert werden.» Ein Satz, den Rolf Leuthard, Freiwilliger beim Aargauer Roten Kreuz, oft in den Beratungsgesprächen zur Patientenverfügung hört. «Dann erkläre ich den Klienten, was das übersetzt in medizinische Behandlungsoptionen heisst. Wie genau eine Reanimation funktioniert oder welche Folgen ein Herzstillstand haben kann. Danach sieht es meist etwas anders aus», erzählt Leuthard.

In guten Zeiten machen sich die meisten Menschen kaum Gedanken, was sein könnte, wenn man seine Urteilsfähigkeit verliert oder seinen Willen nicht mehr ausdrücken kann. Dabei wäre es gerade dann besonders sinnvoll, sich damit auseinander zu setzen. «Die wenigsten Leute sind sich bewusst, mit welchen Entscheidungen die Familie konfrontiert wird, wenn man sich selbst nicht mehr äussern kann», meint Rolf Leuthard. So kommt es unter der Familie bei anstehenden Entscheidungen oft zu Unsicherheit und Streitigkeiten. Da wäre eine klar verfasste Patientenverfügung sehr hilfreich.

Die meisten Klientinnen und Klienten in den Beratungsgesprächen sind ältere Personen. Doch auch für junge Menschen wäre es wichtig, an die Vorsorge zu denken. Ein Sportoder Autounfall ist nicht altersabhängig. «Ich habe einmal eine 23-jährige Krankenschwester beraten», erzählt Leuthard. «In ihrem Beruf erlebte sie selbst, wie schnell auch Jugendliche eine Tragödie ereilen kann, und wie wichtig dann eine Patientenverfügung ist.»

In den Beratungen schreibt Leuthard oder ein anderer freiwilliger Berater des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) Kanton Aargau, gemeinsam mit seinen Klienten die Wünsche und Vorstellungen im Patientenverfügungsformular des SRKs nieder. Dieses wird vom SRK sicher aufbewahrt und kommt erst in einem Notfall, also beispielsweise wenn die Person nach einem Unfall im Koma liegt, zum Einsatz. Die Patientenverfügung ist für den behandelnden Arzt an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden am Tag abrufbar. Nebst den Behandlungswünschen gilt es in einer Patientenverfügung auch die persönliche Werthaltung und die Bevollmächtigung der Angehörigen festzuhalten. «Das alles sind sehr persönliche Themen und machen jedes Gespräch zu einer neuen Herausforderung», betont Leuthard und fügt an: «Obwohl es nicht immer einfach ist, mache ich das sehr gerne. Es ist schön zu sehen, wenn meinen Klienten am Ende der Beratung ein Stein vom Herzen fällt.»

Damit richtig entschieden wird
Das SRK Kanton Aargau hat erkannt, dass die Vorsorge ein wichtiges und oft vernachlässigtes Thema ist. Aus diesem Grund bietet es kostenlose Informationsveranstaltungen im ganzen Kanton an. «Unser Ziel ist es, die Menschen im Kanton Aargau über die Patientenverfügung und andere Themen der Vorsorge aufzuklären, damit es im Ernstfall nicht zu Streitigkeiten kommt und richtig entschieden wird», so Regina Jäggi, Verantwortliche der Patientenverfügung beim SRK Kanton Aargau. (mgt)-


Kostenloser Informationsanlass in Frick
Am 20. August, um 18 Uhr, informieren Rolf Leuthard und Dr. med. Josef Sachs im Ref. Kirchgemeindehaus, Mühlerain 10, in Frick über das Thema Patientenverfügung und Erwachsenenschutzrecht. Anmeldungen bitte bis spätestens 13. August unter 062 835 70 40 oder per E-Mail an patientenverfuegung@ srk-aargau.ch. Informationen zur Patientenverfügung: www.srk-aargau.ch/patientenverfuegung. (mgt)


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