Sisseln: Lehrerin ist widerrechtlich entlassen worden

  27.06.2019 Sisseln

Die Kündigung einer Lehrerin an der Schule Sisseln war widerrechtlich. Zu diesem Schluss gelangte die Schlichtungskommission. Bevor es zur Verhandlung am Verwaltungsgericht kam, hat die Schule einen Vergleich vorgeschlagen, den die Lehrerin nun akzeptiert.

Valentin Zumsteg

Es ist eine unschöne Geschichte: Ende September 2018 erhielt eine Lehrerin der Schule Sisseln die Kündigung. Sie wurde per sofort freigestellt und musste ihre Sachen innerhalb von wenigen Minuten packen (die NFZ berichtete). Ihre fachlichen Fähigkeiten und Kompetenzen wurden weder von Schulpflegepräsident M.R., noch von Schulleiter M.O. infrage gestellt. Auch strafrechtlich hatte sich die Frau nichts zu Schulden kommen lassen. Die Differenzen lagen offenbar im zwischenmenschlichen Bereich. «Die Kündigung ist komplett haltlos. Der Schulleitung hat mein Verhalten nicht gefallen. Ich habe meine Meinung gesagt und auf Missstände hingewiesen», sagte die Lehrerin damals.

Bei den Eltern sorgte diese Kündigung und die Art und Weise, wie die Lehrerin gehen musste, für Unruhe. Viele von ihnen haben die Lehrerin geschätzt. Die Schulpflege sah sich damals veranlasst, deswegen einen Informationsabend durchzuführen.

Aussergerichtlicher Vergleich
Die Lehrerin zog die Kündigung weiter: «Im November 2018 fand die Schlichtungsverhandlung statt. Die Schlichtungskommission entschied, dass mir widerrechtlich gekündigt wurde, das haben alle Beteiligten schriftlich erhalten», erklärt die Lehrerin, die anonym bleiben will, gegenüber der NFZ. Ihr sei eine Abfindung von rund zweieinhalb Monatslöhnen angeboten worden. «Ich habe dieses Angebot nicht angenommen», erzählt sie weiter. Stattdessen gelangte sie ans Verwaltungsgericht. Doch dort kam es zu keiner Verhandlung. «Statt einer Klageantwort seitens der Schule habe ich von einem Anwalt ein Schreiben erhalten, in dem mir ein aussergerichtlicher Vergleich angeboten wurde. Diesen Vergleich wollte ich nun nicht ausschlagen», schildert sie.

«Ich bin erschüttert»
Über die Höhe der Entschädigung darf sie nicht sprechen, das sei schriftlich vereinbart worden. «Ich bin nach wie vor erschüttert über das Vorgehen und werde wohl niemals vergessen, was ich dort erlebt habe. Welcher Lehrperson wird schon Geld angeboten, wenn deren Kündigung gerechtfertigt wäre», sagt die Lehrerin. Sie hat kein Verständnis für das Verhalten von Schulpflege und Schulleiter – sie will jetzt aber einen Schlussstrich ziehen. Die Lehrerin betont, dass sie sich jahrelang wohlgefühlt habe an der Schule und sie sich gerne an die tollen Kinder und die gute Zusammenarbeit mit den Eltern erinnere.

Bei der Schulpflege äussert man sich auf Anfrage zurückhaltend: «Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Es handelt sich weiterhin um ein laufendes Verfahren, in dem die dreissigtägige Rechtsmittelfrist läuft. Zudem wird diese Frist unterbrochen für die Dauer der Gerichtsferien», hält der Schulpflege-Präsident M.R. auf Anfrage der NFZ fest. Weiter will er sich derzeit nicht dazu äussern. Die Lehrerin betont, dass der Vergleich vergangene Woche von beiden Seiten unterschrieben worden sei.

Für die finanziellen Folgen müssen die Steuerzahler gerade stehen. Neben dem vereinbarten Vergleich schlägt auch der Lohn der Lehrerin, der bis Ende Januar 2019 weiterbezahlt werden musste, zu Buche. Und wohl einiges an Anwaltskosten.


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