Schulpflege: quo vadis?

  20.06.2019 Wittnau, Politik

Bericht aus dem Grossen Rat

Neben dem Thema der Neuorganisation der Schulstrukturen wurde im Aargauer Grossen Rat auch die Jahresrechnung 2018 beraten. Die Jahresrechnung weist einen Überschuss von 327 Millionen Franken auf. Ein Grund zur Freude und ein Grund, um über die Verwendung der Gelder zu debattieren.

Jahresrechnung
Im Aufgabenbereich 535 Gesundheit gab die Entwicklung der kantonalen Spital-Leistungskosten zu reden. Effektiv stiegen die Kosten erneut um 17,8 Millionen oder 2,8 Prozent. Das ist zwar bedeutend weniger als in den Vorjahren, doch die Steigerung weist klar auf einen Leistungsausbau hin. Die Kosten für stationäre Spitalaufenthalte werden zu 55% vom Kanton finanziert. Die Spitalkosten müssen auf die gesellschaftliche und politische Agenda. Die Anspruchshaltung der Patienten und die Ausbaugelüste der Gesundheits-Anbieter müssen überdacht werden. Das Departement Gesundheit und Soziales muss zeitnah Lösungsvorschläge vorlegen.

Einführung neues Personal und Lohnabrechnungssystem «Puls»
Für die Umsetzung des Vorhabens ist ein Verpflichtungskredit mit einem einmaligen Bruttoaufwand von 6,5 Millionen Franken im Zeitraum von 2019 bis 2021 und einem zusätzlichen wiederkehrenden Aufwand ab 2019 im Umfang von 32 310 Franken notwendig. Im Moment werden 33 000 Anstellungen über das Abrechnungssystem verwaltet. Die Lohnsumme beträgt 1,2 Milliarden Franken jährlich. Das neue System dient der IT-Sicherheit und der sachdienlichen Anwendung.

Führungsstrukturen der Aargauer Volkschule, Abschaffung der Schulpflege
Eine Gruppe von Vertreterinnen und Vertretern aus allen Fraktionen verlangt «nicht Eintreten» auf die Vorlage und weist auf die Vorzüge des bestehenden Systems hin. Argumente sind die demokratische Legitimation der Schulpflege und die Nähe zur Schule und zu den Anliegen der Eltern. Renate Gautschi, Präsidentin der Gemeindeammänner, weist darauf hin, dass sie um jede Schule kämpfe, die ihr der Bildungsdirektor wegnehmen wolle. Müssen wir fürchten, dass es in Oeschgen bald ein Lager von weggenommen Schulen geben wird? Doch dem Anliegen, die Vorlage nicht zu behandeln, wurde nicht stattgegeben. Der Rat tritt auf die Vorlage mit 104 zu 25 ein.

Alex Hürzeler Bildungsdirektor weist darauf hin, dass nach der Einführung der Schulleitungen vor 15 Jahren eine Reform der Führungsstrukturen nötig sei. Die vorgeschlagene Änderung der Verfassung des Kantons Aargau und des Schulgesetzes werden die kommunalen Führungsstrukturen verschlanken und die Aufgaben und Kompetenzen der Schulbehörden werden in Übereinstimmung gebracht. Die Schulleitungen werden finanziell und personell gestärkt. Ab dem Jahr 2022 soll das neue Gesetz in Kraft treten. Der Gemeinderat ist oberstes politisches Führungsgremium der Schule. Ihm obliegt die strategische und finanzielle Verantwortung für die Schule. Die Schulleitung ist verantwortlich für die operative Führung der Schule und dem Gemeinderat unterstellt. Der Gemeinderat kann seine Entscheidungsbefugnisse einzeln oder vollumfassend an eines seiner Mitglieder oder an die Schulleitung delegieren. Der Gemeinderat hat die Möglichkeit eine Kommission für Schul- und Bildungsfragen einzusetzen. In erster Lesung stimmte der Rat mit 99 zu 17 Stimmen zu. Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, wird es voraussichtlich im Februar 2020 eine Volksabstimmung geben.

Neue Vorstösse
Nach dem Motto «wenns im Sommer Motionen hagelt, kommt es im Herbst cho wähle» wurden zahlreiche Vorstösse eingereicht. Die SP fragt nach dem Zusammenhang von Entwässerungsprojekten und dem Thema des Gewässerschutzes. Aus den Reihen der GLP wird nach der Gewässerqualität in Bezug auf Pflanzenschutzmittel und Medikamente, insbesonderer dem Schmerzmittel Diclofenac, gefragt und nach den entsprechenden Lösungen gesucht. Die SVP will Antworten auf die Problematik der Kostensteigerung von fremdplatzierten Kindern erhalten. Die Erhöhung der Fördermittel für Anlagen zur Umsetzung der Energiestrategie ist der Inhalt der Motion der CVP.


KOMMENTAR

Krankenkassenprämien

Mit Stichentscheid der Präsidentin wurde die Motion der SVP abgelehnt. Die Motionäre wollten einen pauschalen Steuerabzug für die Krankenkassenprämien von 4000 Franken für Einzelpersonen und 8000 Franken für Ehepaare. Dieser Vorschlag hätte Steuerausfälle von 80 Millionen Franken für den Kanton und 80 Millionen für die Gemeinden zur Folge gehabt. Unbestritten ist, dass die Kosten für die Krankenkassen sehr hoch sind und jährlich höher werden. Die Lösung liegt aber nicht bei höheren Steuerabzügen, sondern in erster Linie in der Bändigung der Gesundheitskosten und in der Ausgestaltung eines fairen Prämienenverbilligungssystems. Der Kanton Aargau muss endlich die ihm zusehenden Gelder beim Bund abholen und an die Bürger weitergeben. Diese Vorlage steht am nächsten Dienstag zur Debatte…

GERTRUD HÄSELI, GROSSRÄTIN GRÜNE, WITTNAU


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote