Wohnbaugenossenschaft gegründet

  29.05.2019 Zuzgen

An der Zuzger Schulstrasse will man preisgünstigen Wohnraum schaffen und erhalten. Eine Projektgruppe hat die Vorbereitungsarbeiten für die Gründung der Wohnbaugenossenschaft Zuzgen geschaffen. 53 Personen besuchten die Gründungsversammlung.

Hans Zemp

Die Einwohnergemeinde Zuzgen hat kürzlich die Liegenschaft an der Schulstrasse 5 erworben. Darauf soll nun im Baurecht preisgünstiger Wohnraum für Genossenschafter entstehen. Um dieses Ziel zu erreichen hat eine Projektgruppe die Gründung einer Wohnbaugenossenschaft vorbereitet und nun zur Gründungsversammlung eingeladen. 53 Leute aus dem Dorf folgten der Einladung zur Gründung der Genossenschaft, und diese werden in Zukunft als Gründungsmitglieder geführt.

Um Gründungsmitglied der Genossenschaft zu werden, wurden die Interessenten zur Bezahlung eines Eintrittsgeldes, zum Kauf eines Anteilscheines von 1000 Franken verpflichtet, wobei freiwillig höhere Beiträge nach Heinz Kim jederzeit willkommen sind. Nur Mitglieder erhalten je die Chance, in einer dieser Wohnungen preisgünstiges Wohnrecht zu erhalten. Die Projektgruppe ist überzeugt und hofft, dass sich noch weitere Leute zum Beitritt zur Wohnbaugenossenschaft Zuzgen (WOBAZU) entscheiden.

Statuten finden einhellige Genehmigung
Die vorgelegten Statuten richten sich nach den Musterstatuten der Wohnbaugenossenschaften Schweiz WBG und wurden vom Handelsregisteramt Aargau, der WBG und Notar Simon Basler auf die inhaltliche Richtigkeit nach Obligationenrecht geprüft. Bei der Durchberatung ergaben sich keine Wortbegehren und die Genehmigung erfolgte ohne Gegenstimmen. Von den einschlägigen Bestimmungen her ist man nicht verpflichtet, eine Revisionsstelle zu bestimmen. Aus Kostengründen entscheidet sich die Versammlung, diese Arbeit der WBG zu übertragen.

Als erster Vorstand der WOBAZU werden die Mitglieder der Arbeitsgruppe gewählt. Heinz Kim erhält das Vertrauen als Präsident. Ihm stehen zur Seite Gisela Gysin, Kurt Jakober, Daniel Hollinger und Alois Büchler. Das Domizil der Genossenschaft ist mit der Adresse des Präsidenten identisch. Nach der Genehmigung der Statuten und der Wahl der Genossenschaftsorgane kann der Eintrag ins Handelsregister des Kantons Aargau erfolgen. Die Genossenschaft ist handlungsfähig.

Auf den 23. Oktober 2019 wird zu einer ausserordentlichen Generalversammlung geladen. Man wird dort über Baurecht, Baukreditantrag und anderes befinden. Auf diesen Zeitpunkt rechnet man auch mit genügend Eigenkapital. Die Baubewilligung wünscht sich der Vorstand bis Jahresende und schon im Januar soll die alte Liegenschaft abgebrochen werden. Wenn mit dem Bau im März 2020 begonnen werden kann, dürfen die ersten Bewohner vermutlich auf den 1. April 2021 einziehen. Dies sei kein Scherz!


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