Mehr Prämienverbilligungen

  14.05.2019 Aargau

Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 22. Januar 2019 entschieden, dass die Einkommensgrenze für Prämienverbilligungen für Familien im Kanton Luzern für das Jahr 2017 zu tief angesetzt wurde. Dies trifft auch auf den Kanton Aargau zu. Aufgrund dieses Urteils hat der Regierungsrat eine Überprüfung veranlasst und ist zum Schluss gelangt, dass die Einkommensgrenzen von Ehepaaren und Alleinstehenden mit Kindern im Kanton Aargau noch im laufenden Jahr angehoben werden sollten. Die Erhöhung des Kantonsbeitrags erfordert einen Nachtragskredit von 10,2 Millionen Franken. (nfz)


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