Gemeinde soll Mehrwertabgabe von rund 1,25 Millionen erhalten

  31.05.2019 Kaiseraugst

Damit am Wurmisweg West in Kaiseraugst eine Wohnüberbauung realisiert werden kann, beantragt der Gemeinderat eine Teilrevision der Zonenplanung. Die Landeigentümer sollen für die «Aufzonung» eine Mehrwertabgabe von rund 1,25 Millionen Franken leisten.

Valentin Zumsteg

Was soll künftig am Wurmisweg West in Kaiseraugst möglich sein? Mit dieser Frage wird sich die Gemeindeversammlung vom 19. Juni beschäftigen. Der Gemeinderat beantragt eine Umzonung von rund 28 000 Quadratmetern Land von der heutigen Arbeitszone in eine Wohnzone (die NFZ berichtete). Denn die Ernst Frey AG, der das Land zusammen mit der Credit Suisse gehört, möchte dort eine grosse Wohnüberbauung mit bis zu 300 Wohnungen realisieren.

Beteiligung an Kindergarten und Spielplatz
Die geplante Umzonung macht das Land deutlich wertvoller. Dieser Mehrwert soll mit einer Abgabe entschädigt werden, auch wenn laut kantonalem Baugesetz im vorliegenden Fall keine gesetzliche Pflicht für eine Mehrwertabgabe vorliege, wie die Gemeinde festhält. «Dem Gemeinderat ist es ein wichtiges Anliegen, dass auch die Interessen von Kaiseraugst gebührend berücksichtigt werden», heisst es dazu in der Botschaft zur Gemeindeversammlung.

Konkret ist vorgesehen, dass sich die Ernst Frey AG mit 918000 Franken (51 Prozent) an einem neuen Doppelkindergarten beteiligt, der in diesem Gebiet gebaut werden soll. Ebenfalls 51 Prozent wird das Unternehmen an den Kosten von 265 000 Franken für einen neuen Spielplatz übernehmen. Das wären für die Ernst Frey AG rund 135000 Franken. Ursprünglich waren dafür nur 90000 Franken vorgesehen, doch aufgrund einer Einwendung wurde dieser Beitrag erhöht. Insgesamt würde die Firma also rund 1,05 Millionen als Mehrwertabgabe leisten. Die Credit Suisse beabsichtigt den Verkauf ihres Anteils. Im Rahmen dieser Transaktion wird dem zukünftigen Eigentümer eine Mehrwertabgabe von 200 000 Franken überbunden. Somit profitiert die Gemeinde bei einer «Aufzonung» von total rund 1,25 Millionen Franken, wie Gemeindeschreiber Roger Rehmann gegenüber der NFZ erklärt.

25 statt 30 Meter
Gegenüber dem Auflageprojekt hat es eine Anpassung betreffend Höhe gegeben – auch dies wegen eines Einsprechers. Neu soll eine Gebäudehöhe von 25 Meter erlaubt sein, ursprünglich waren 30 Meter vorgesehen.

Der Gemeinderat unterstützt die geplante Wohnüberbauung – und verweist auf bereits bestehende Wohnungen in der Nachbarschaft. «Das Gebiet ist für Wohnen attraktiver, was die Belegung der bestehenden Wohnsiedlung dort zeigt. Mit der Umnutzung von Arbeiten zu Wohnen wird die Belastung durch Verkehr nur minim verstärkt. Vielmehr ist es ein Ziel, dass dieses Gebiet, aber auch das benachbarte Reiheneinfamilienhaus-Quartier, bessere öffentliche Anlagen erhalten», betont der Gemeinderat. Ob die Stimmbürger mit der Umzonung und der vorgeschlagenen Mehrwertabschöpfung einverstanden sind, wird sich an der Gemeindeversammlung zeigen.


Massiv mehr Aktiensteuern

Die Rechnung 2018 der Einwohnergemeinde Kaiseraugst schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 3,34 Millionen Franken. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von lediglich 40000 Franken. Ausschlaggebend dafür waren unter anderem die ausserordentlichen Ausgaben für die Rückstellung von sechs Millionen Franken für die Finanzierung des Hallenbades, wie der Gemeinderat festhält. Bei den Einnahmen fallen die Gewinn- und Kapitalsteuern von juristischen Personen (Aktiensteuern) auf. Hier konnten 8,3 Millionen Franken eingenommen werden, budgetiert waren 3,9 Millionen Franken. Auch die Quellensteuern liegen mit 6,68 Millionen Franken deutlich über Budget (4,9 Millionen Franken). (vzu)


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