Was tut der Kanton gegen den Hausärzte-Mangel?

  18.04.2019 Aargau, Fricktal

Im Fricktal braucht es dringend neue Hausärzte. Was der Kanton gegen den Mangel unternimmt, schildert Regierungsrätin Franziska Roth in einer Antwort auf ein Schreiben aus dem Fricktal.

Valentin Zumsteg

Am Fricktaler Gemeindeseminar, das im Januar in Frick durchgeführt wurde, waren das Gesundheitswesen und vor allem der Hausärztemangel ein grosses Thema. Dies veranlasste Maria Clavuot-Brutschy aus Rheinfelden dazu, dem Aargauer Regierungsrat einen Brief zu schreiben. Darin ersuchte sie die Regierung, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit die Situation im Fricktal entschärft wird. Das Schreiben wurde von zahlreichen Gleichgesinnten mitunterzeichnet.

«Eine grosse Herausforderung»
Jetzt liegt die Antwort der zuständigen Gesundheitsdirektorin Franziska Roth vor. «Ich teile Ihre Beurteilung, dass die Nachfolgeplanung für Hausärztinnen und Hausärzte eine grosse Herausforderung darstellt und viele Grundversorgungspraxen stark ausgelastet sind», schreibt Roth. Aufgrund des sich seit Jahren verstärkt abzeichnenden Grundversorgermangels werden vom Kanton seit 2008 Weiterbildungs-Assistenzarzt-Stellen in Grundversorgungspraxen mitfinanziert. «Damit wurde ein Anreiz geschaffen, dass sich vermehrt Assistenzärzte der Hausarztmedizin zuwenden. Zudem wurden am Kantonsspital Aarau und am Kantonsspital Baden vom Kanton mitfinanzierte Hausarzt-Mentoren-Stellen geschaffen.» Das Gesundheitsdepartement stellt fest, dass sich seither mehr Assistentinnen und Assistenten bewerben, die ihre spätere Tätigkeit in der Grundversorgung sehen. Zahlreiche Ärztinnen und Ärzte haben gemäss Roth das Hausarztcurriculum absolviert und davon sind seit 2013 über 30 in eine Grundversorgungspraxis im Kanton Aargau eingestiegen. Weiter weist die Regierungsrätin daraufhin, dass der Kanton Aargau im Frühjahr 2018 «auf meine Veranlassung» eine Ausnahmeregelung bei der Zulassungseinschränkung zur ärztlichen Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beschlossen hat. «Eine zentrale Voraussetzung für eine Ausnahmezulassung ist ein ausgewiesener lokaler oder regionaler Bedarf.» Seit Inkrafttreten dieser Regelung im Mai 2018 wurde in den meisten Fällen die Bedarfssituation positiv beurteilt und es wurden im ganzen Kanton Aargau bereits zwölf Ausnahmezulassungen erteilt.

«Wohlwollend prüfen»
«Sollten sich im Fricktal entsprechende Bewerberinnen und Bewerber als Grundversorger niederlassen wollen, werden wir die Erteilung einer Ausnahmezulassung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten selbstverständlich wohlwollend prüfen», schreibt Franziska Roth. Sie schränkt aber ein: «Eine direkte Steuerung oder weitere Massnahmen zur Ansiedlung von Interessentinnen und Interessenten liegt leider nicht in unserer kantonalen Zuständigkeit. Hier können allenfalls die möglichen Standortgemeinden massgebend Unterstützung bieten.»


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