Neuer Rheinsteg: direkte Urnenabstimmung ist nicht möglich

  18.04.2019 Rheinfelden

Die Mehrkosten für den Bau des geplanten Rheinfelder Rheinstegs sind umstritten. Die GLP bittet den Stadtrat deshalb, die Stimmbürger in einer Urnenabstimmung und nicht an der Gemeindeversammlung darüber entscheiden zu lassen. Doch das ist nicht möglich.

Valentin Zumsteg

Auf deutscher Seite stehen die Ampeln auf Grün: Der Gemeinderat von Badisch Rheinfelden hat vergangenen Donnerstag die Mehrkosten für den Bau des Stegs bewilligt. Jetzt liegt der Ball wieder auf Schweizer Seite. Hier darf das Volk entscheiden, ob die Stadt Rheinfelden/ Schweiz für den neuen Übergang rund 4,9 Millionen Franken ausgeben soll. Ursprünglich war mit Kosten für die Gemeinde von lediglich 1,5 Millionen Franken gerechnet worden (die NFZ berichtete).

«Direkt an die Urne»
Die GLP der Stadt Rheinfelden bittet nun den Stadtrat in einem offenen Brief, «dieses wichtige Projekt nicht an der Gemeindeversammlung zu behandeln, sondern allen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern aus Rheinfelden direkt an der Urne die Möglichkeit zu geben, darüber abzustimmen.» So könne wertvolle Zeit gespart werden, hält die GLP fest. «Der Bau des Stegs löst grosse Emotionen aus. In der Presse konnte man die Haltung der meisten Ortsparteipräsidenten lesen. Es ist aus unserer Sicht daher sehr wahrscheinlich, dass nach einem Gemeindeversammlungs-Beschluss (wie auch immer das Resultat ausfällt) das Referendum ergriffen würde. Dieses an die Urne zu bringen, würde wohl erst im Herbst geschehen», schreibt die GLP und ergänzt: «Da sich das Zeitfenster für die einkalkulierten finanziellen Zuschüsse Ende Jahr schliesst, könnte dies für eine mögliche Realisierung des Steges zu spät sein.» Deswegen soll es direkt eine Urnenabstimmung geben.

Eine ähnliche Idee hat auch Christoph von Büren, Präsident der FDP der Stadt Rheinfelden, vergangene Woche geäussert: «Ich meine, dass man den Bau dieses Stegs zu diesem Preis wenn schon dem ganzen Stimmvolk von Rheinfelden vorlegen sollte. Der Stadtrat könnte dieses Projekt freiwillig dem Stimmvolk vorlegen oder bei einem positiven Entscheid der Sommergemeinde könnte/sollte man das Referendum ergreifen.»

«Müssen an Gemeindeversammlung»
Eine direkte Urnenabstimmung ist aber gar nicht möglich, wie Stadtammann Franco Mazzi gegenüber der NFZ erklärt: «Wir müssen mit einem solchen Geschäft an die Gemeindeversammlung, sie ist das oberste Organ der Gemeinde. Wer mit dem Resultat der dortigen Abstimmung nicht einverstanden ist, hat die Möglichkeit, ein Referendum zu ergreifen», sagt er gegenüber der NFZ. Dies habe auch Martin Süess, Leiter Rechtsdienst bei der Aargauer Gemeindeabteilung, gegenüber der Stadt bestätigt. Es führt also kein Weg an der Gemeindeversammlung vorbei.


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