Neue Steuervorlage

  12.03.2019 Aargau

Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat eine Steuervorlage 17 zum Nutzen der innovativen Unternehmen, der KMU, der Unternehmer und der Einwohner des Kantons Aargau. Die Bevölkerung muss keinen Leistungsabbau der öffentlichen Hand in Kauf nehmen und profitiert mittel- bis langfristig von der Stärkung der Wirtschaft. «Der Regierungsrat hat wesentliche Anliegen aus dem Anhörungsverfahren aufgenommen und eine ausgewogene Botschaft erarbeitet, welche der besonderen Situation und den spezifischen Interessen des Kantons Aargau Rechnung trägt», so Finanzdirektor Markus Dieth. Mit der vollen Ausschöpfung der neuen Sonderregelungen Patentbox sowie dem zusätzlichen Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen kommen innovative Unternehmen in den Genuss einer attraktiven Gesamtsteuerbelastung von 11 Prozent. Dies ist interkantonal und international eine sehr konkurrenzfähige Belastung im vordersten Ranking. Die Förderung von innovativen Unternehmen führt langfristig zu einer höheren Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften und einer nachhaltigen Arbeitsplatzsicherheit. Als eines der grossen Anliegen der Wirtschaft wird die Dividendenbesteuerung auf dem bundesrechtlichen Minimum von 50 Prozent festgelegt. An der heutigen attraktiven Vermögensbesteuerung von nicht kotierten Wertpapieren wird festgehalten. Mit der Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer wird zudem ein weiterer aargauischer Standortvorteil beibehalten. Die Neuerungen können durch den erhöhten Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer finanziert werden. Weil im Einklang mit der Wirtschaft auf eine kostspielige Senkung der Gewinnsteuern verzichtet wird, ergibt sich damit ein praktisch saldoneutrales Ergebnis – sowohl für den Kanton als auch die Gemeinden. Aufgrund der Saldoneutralität kann im Kanton Aargau auf sozialpolitische Massnahmen verzichtet werden, welche viele andere Kantone zur Unterstützung der Steuerreform vorsehen, was wiederum mit Mindereinnahmen verbunden wäre. Finanzdirektor Markus Dieth: «Der Regierungsrat präsentiert mit der Botschaft zur Umsetzung der SV17 im Kanton Aargau eine ausgewogene Steuerreform zum Nutzen von allen: den innovativen Unternehmen, den KMU, den Unternehmerinnen und Unternehmern wie auch den Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons, die keinen Leistungsabbau der öffentlichen Hand in Kauf nehmen müssen und mittel- bis langfristig von der Stärkung der Wirtschaft profitieren.» Die Vorlage geht nun an den Grossen Rat. Die erste Beratung soll bereits im Juni 2019 abgeschlossen sein. Die Botschaft für die zweite Beratung wird im August 2019 erwartet. Im September 2019 wird der Grosse Rat die Vorlage definitiv beschliessen, sodass sie auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten kann. Der aargauische Gewerbeverband und die Industrie- und Handelskammer haben bereits ihre Unterstützung für diese Reform signalisiert. (nfz)


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