Leinenpflicht für Hunde

  22.03.2019 Zeiningen

Es wird darauf hingewiesen, dass das Betreten von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit, das heisst zwischen dem 1. April und 31. Oktober, verboten ist. Im Siedlungsgebiet sind die Hunde jeweils anzuleinen. Weiter sind gemäss der kantonalen Jagdverordnung vom 1. April bis zum 31. Juli auch im Wald oder auf den Waldwegen die Hunde an der Leine zu führen. Der Gemeinderat hält fest: «Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten.» (mgt)


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote