Der neue Steg könnte günstiger gebaut werden

  21.03.2019 Rheinfelden

Deutscher Gemeinderat soll im April über weiteres Vorgehen entscheiden

Der geplante neue Rheinsteg zwischen den beiden Rheinfelden steht immer noch auf der Kippe. Der deutsche Gemeinderat muss bis im Sommer einen Entscheid fällen, sonst gibt es keine Interreg-Gelder.

Valentin Zumsteg

Noch ist nicht entschieden, ob der geplante neue Rheinsteg zwischen den beiden Rheinfelden tatsächlich gebaut wird oder nicht. Zwar wäre rechtlich alles klar, die Baubewilligungen liegen vor, doch die Kosten sind ein Problem. Der Gemeinderat von Badisch Rheinfelden wird heute Donnerstag über den aktuellen Stand informiert.

Blicken wir zurück: Die Ausschreibung der Bauarbeiten hat im vergangenen Herbst nicht das gewünschte Resultat gebracht. Nur zwei Firmen hatten Angebote für den Bau der neuen Velo- und Fussgängerbrücke eingereicht. Die günstigste Offerte belief sich auf 10,4 Millionen Euro. Damit liegt sie rund vier Millionen Euro über der Kostenberechnung des von den beiden Städten beauftragten Ingenieurbüros Miebach (die NFZ berichtete). Zu diesen Bedingungen hat das Projekt auf deutscher Seite keine Chance. Trotzdem wollen die beiden Gemeinden für den neuen Übergang kämpfen. Sie haben beschlossen, die Ausschreibung aufzuheben und direkt mit den beiden Firmen zu verhandeln.

Schweizer Land wird zu deutschem Territorium?
In der Zwischenzeit ist hinter den Kulissen einiges gelaufen. Ende November 2018 hat auf deutscher Seite eine Besprechung mit dem Regierungspräsidium wegen der Interreg-Förderung stattgefunden. Das Ergebnis: Bis zum Sommer muss vom Gemeinderat von Badisch Rheinfelden eine definitive Entscheidung über den Bau des Steges getroffen werden. «Unter dieser Voraussetzung kann die Förderbewilligung bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden. Dies wurde mit Schreiben vom 30. Januar 2019 von Interreg bestätigt», heisst es in den Unterlagen zur heutigen Gemeinderatssitzung. Es wurde auch geprüft, ob es möglich wäre, die Baustelle auf Schweizer Seite für die Bauzeit zu deutschem Territorium zu erklären, um für die Baufirmen eine einfachere und sicherere Kalkulation zu gewährleisten. «Mit Schreiben vom 14. Dezember 2018 wurde diese Idee vom Bundesministerium der Finanzen abschlägig beschieden. Nach EU-Recht kann dies nur in einem völkerrechtlichen Vertrag vereinbart werden. Wir haben aber nur eine Vereinbarung zwischen den beiden Kommunen. Ein völkerrechtlicher Vertrag wurde vom Aussenministerium schon zu Beginn des Projektes abgelehnt», hält die deutsche Stadtverwaltung fest.

Im Januar und Februar wurden zudem mehrere Sondierungsgespräche von Vertretern der beiden Städte mit dem Ingenieurbüro Miebach und den zwei Firmen, die offeriert haben, geführt. «Bei diesen Gesprächen stellte sich heraus, dass beide Firmen grosse Einsparpotentiale bei der Ausschreibung sehen. Zum Beispiel im Spezialtiefbau, beim Steinbelag, bei den Schweissarbeiten, bei Schüttungen oder im Hochwasserschutz.» Das Einsparpotential soll im Millionen-Bereich liegen. Deswegen und weil alle Fördereinrichtungen ihr Möglichstes tun, um die Realisierung des Baus zu gewährleisten, haben die beiden Städte entschieden, in ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb einzutreten.

Wie geht es jetzt konkret weiter? Gemäss Fahrplan müssen die beiden Firmen bis am 28. März 2019 ein «letztverbindliches» Angebot abgeben, das danach nicht mehr verhandelbar ist. Voraussichtlich am 11. April wird dann der deutsche Gemeinderat über das weitere Vorgehen beschliessen. Dort entscheidet sich, ob es grünes Licht für den Bau gibt oder nicht.


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