«Bedürfnis nach Klarstellung»

  13.12.2018 Stein

 

Viele Seitenhiebe zum Wochenend-Auftakt

 

Eine geballte Ladung Kritik wurde an der Gemeindeversammlung in Stein abgefeuert. Im Visier der Gemeinderat, die Verwaltung und weitere Behörden. Jetzt nimmt der Gemeinderat Stellung.

 

Unter dem Traktandum «Verschiedenes» haben die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung die Möglichkeit, sich über Anliegen und Feststellungen zu äussern. «Erfahrungsgemäss sind es meistens negative Aussagen einzelner Exponenten über den Gemeinderat oder das Agieren der Verwaltung, der Polizei und von Personen aus anderen Kulturkreisen», hält der Gemeinderat in einer Medienmitteilung fest. So auch am vergangenen Freitag. «Dies ist legitim», sagt Beat Käser auf Anfrage der NFZ. Dennoch: Wo nicht verfahrens- und persönlichkeitsrechtliche Gründe dagegen sprechen, besteht nun seitens des Gemeinderates für einmal «das Bedürfnis nach einer Klarstellung».

Der Vorwurf: Für das Abstellen einer Mulde auf öffentlichem Grund - im Rahmen des Umzugs einer Privatperson – wurden vom Bereich Bau und Planung Gebühren in Rechnung gestellt. Bei grossen Baustellen wird für das Lagern von Baumaterial, das Aufstellen eines Krans oder von Baucontainern auf öffentlichen Wegen und Strassen nichts verrechnet.

Die Verrechnung von Gebühren für die bewilligungspflichte Nutzung des öffentlichen Raums ist im Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung geregelt. Dieses Reglement wurde am 29. November 2013 von der Gemeindeversammlung beschlossen. «Die Verrechnung der Gebühren erfolgt grundsätzlich nach den Bestimmungen dieses Reglements, egal ob es sich um eine kurzfristige Nutzung oder eine mehrmonatige Baustelle handelt», so der Gemeinderat. Da die Dauer bei der Gebührenfestlegung eine Rolle spielt, kann die Abrechnung erst nach Abschluss der Inanspruchnahme des öffentlichen Grundes erfolgen. «Interessanterweise haben die Abklärungen ergeben, dass der Fall, auf welchen sich die Kritik bezogen haben dürfte, aus dem Jahr 2017 stammt und infolge der Geringfügigkeit gar nicht verrechnet wurde», so der Gemeinderat von Stein.

Ein weiterer Vorwurf: Anlässlich der diesjährigen Autoausstellung in Stein wurden Fahrzeuglenkerinnen und -lenker von der Polizei gebüsst, weil sie für das Abstellen der Autos in einen Feldweg gefahren sind, welcher mit einer Fahrverbotsbeschränkung signalisiert ist. Anderseits wurde, zu einem späteren Zeitpunkt, diese Verbotstafel um zirka 100 Meter versetzt, damit die Arbeiter einer benachbarten Grossbaustelle das Verbot mit ihren privaten Autos und den Baustellenfahrzeugen nicht verletzen müssen.

Mit Augenmass handeln
«Die Einfahrt in diesen Feldweg wurde im Vorfeld der Ausstellung mit einem Trassierband abgesperrt. Leider wurde dieses durch Unbekannte zerrissen», so die Abklärungen des Gemeinderates. In der Folge parkierten rund 20 Personen ihre Fahrzeuge neben dem Feldweg und durchfuhren dafür das Fahrverbot. Weil jemand die Polizei aufgeboten hat, wurde diese aktiv und büsste die Fehlbaren. «Aus juristischer Sicht ist dies nicht zu beanstanden. Der Gemeinderat erwartet jedoch, dass bei Grossanlässen mit Augenmass gehandelt wird.»

Obwohl die Gemeinde Stein bezüglich öffentlicher Parkplätze grundsätzlich gut aufgestellt ist, werden diese bei Anlässen mit einer grossen Besucherzahl knapp. «Da auch das Wirken des eingesetzten privaten Verkehrsdienstes nicht über jeden Zweifel erhaben war, wurden diese Ordnungsbussen auf Ersuchen des Gemeinderates erlassen beziehungsweise zurückerstattet», heisst es in der Medienmitteilung weiter. Um für den derzeitigen Baustellenverkehr nicht einen gleichgelagerten Konflikt herbeizuführen, wurde die Fahrverbotstafel temporär verschoben. Das Signal hat weiterhin die unveränderte Aufgabe, die Durchfahrt von Unberechtigten zu verhindern. «Da auch die Publikation des Verbots hinterfragt wird, kann an dieser Stelle festgestellt werden, dass die dafür notwendige Anordnung am 25. Oktober 2010 im kantonalen Amtsblatt publiziert wurde und im entsprechenden Verzeichnis des Kantons Aargau aufgeführt ist.» Wie Gemeindeammann Käser gegenüber der NFZ betont, habe man in Stein das Geschäftsführungsmodell eingeführt. Somit hätte der Gemeinderat auch nicht Kenntnis über jedes Geschäft.

Freie Meinungsäusserung ja, aber….
Käser schätzt die Demokratie und die freie Meinungsäusserung. Jedoch: Rassistische und fremdenfeindliche Aussagen haben aus Sicht des Gemeinderates an einer Gemeindeversammlung nichts verloren. So geschehen an der Versammlung vom letzten Freitag, als ein Votant sagte, dass man sich wegen Menschen mit einer bestimmten Hautfarbe nicht mehr auf die Strasse getraue. «Rassistische Äusserungen haben in der Öffentlichkeit nichts zu suchen», betont Käser. Ebenso macht der Gemeinderat in der Medienmitteilung klar, dass Kritik gegenüber den «Autoritäten» legitim ist und von diesen auch ertragen werden können muss. Konstruktive Kritik ist hilfreich und wird durchaus geschätzt. «Wir erwarten jedoch, dass ein Mindestmass an Sachlichkeit und Respekt erhalten bleibt und die Verunglimpfung von Personen unterbleibt», hält der Gemeinderat von Stein abschliessend fest. (bz/mgt)


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