Telefonratgeber

  11.12.2018 Fricktal

Meine Wohnung als Zoo?

Cornel Wehrli, Wehrli Partner Rechtsanwälte, Frick

Frage: Ich ziehe bald aus. Der Vermieter hat mir nun angekündigt, er werde während der nächsten Wochen spontan mit Interessenten die Wohnung besichtigen. Zudem will er Fotos für die Ausschreibung im Internet machen. Ich fühle mich wie im Zoo. Muss ich das tatsächlich über mich ergehen lassen?

Antwort: Nein. Wenn Sie eine Wohnung mieten, wird diese zu Ihrer Privatsphäre. Der Vermieter hat grundsätzlich keinen Zutritt dazu. Es gibt jedoch Fälle, in welchen ihm ein Besichtigungsrecht zusteht. Und zwar müssen Sie dem Vermieter Zutritt zur Wohnung gestatten, soweit dies für den Unterhalt, den Verkauf oder die Wiedervermietung notwendig ist. Für die Besichtigungsbesuche darf er aber nicht plötzlich mit einem Mietinteressenten vor der Türe stehen und Einlass verlangen. Vielmehr hat er Ihnen die Besichtigungsbesuche rechtzeitig anzukündigen (in der Regel mindestens 24 bis 48 Stunden vorher) und muss dabei auf Ihre Interessen Rücksicht nehmen. Kommt Ihnen ein Termin aus triftigen Gründen ungelegen, können Sie eine Verschiebung verlangen. Teilen Sie das dem Vermieter rechtzeitig mit und schlagen Sie am besten gleich einen anderen Zeitpunkt vor. Verweigern Sie dem Vermieter den Zutritt jedoch ohne triftigen Grund, werden Sie schadenersatzpflichtig. Bezüglich der Fotos der Wohnung vertritt der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) die Ansicht, dass diese nicht gegen den Willen des Mieters gemacht werden dürfen. Dazu gab es vor dem Erstbezug Gelegenheit. Falls aber noch keine Fotos vorhanden sind, kann der Mieter zumindest verlangen, dass die Wohnung nur nach Absprache mit ihm fotografiert wird. Er kann Gegenstände verhüllen oder wegstellen. Gut zu wissen: Verschafft sich der Vermieter gegen Ihren Willen Zutritt zur Wohnung, macht er sich des Hausfriedensbruchs strafbar.

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Unsere Rechtsexperten sind jeden Mittwoch zwischen 13 und 14 Uhr unter der Telefonnummer 062 871 75 75 für Sie da. Sie können Ihre Frage auch mailen an nfzratgeber@wehrlipartner.ch.


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