Rechtsgleichheit für alle Aargauer und Aargauerinnen?

  18.12.2018 Leserbriefe

An seiner letzten Sitzung vor Weihnachten hat der Grosse Rat beschlossen, dass Menschen, die einmal Sozialhilfe erhalten haben, das Bürgerrecht erst 10 Jahre nach ihrem letzten Bezug beantragen dürfen. Diese Verschärfung geht weit über die im Bundesrecht enthaltene Wartefrist von drei Jahren hinaus. Als ehemalige langjährige Präsidentin der Einbürgerungskommission von Rheinfelden, die viele Lebenswege und Schicksale mitbekommen hat, erachte ich diese Frist als unzumutbar. Offensichtlich wurde bei diesem Entscheid vieles vermischt, welches nicht zusammengehört! Ich kann nicht verstehen, dass Armutsbetroffene, zum Beispiel sogenannte working poor, also Menschen, die in einem Beruf mit niedrigem Lohn arbeiten, nun dafür noch bestraft werden mit dieser hohen Hürde. Wie steht es mit der Rechtsgleichheit im Aargau? Wo ist sie geblieben bei diesem Entscheid? Ganz sicher trägt eine solche Härte nicht zur Integration ausländischer Menschen bei – ganz im Gegenteil. Ich bin fassungslos und hoffe, dass vor allem auch die Partei mit dem hohen C der Menschlichkeit im Namen dies irgendwann noch erkennen kann.

BRIGITTE RÜEDIN, RHEINFELDEN


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