Höhere Hürden für Einbürgerungen

  13.12.2018 Möhlin, Aargau, Nordwestschweiz

Bericht aus dem Grossen Rat

An seiner letzten Sitzung im 2018 hat der Grosse Rat das Einbürgerungsrecht verschärft. Seit dem 1. Januar 2018 gilt neues Bundesrecht – Einbürgerungswillige müssen neu nachweisen, dass sie über genügend Deutschkenntnisse verfügen und wirtschaftlich integriert sind. Wirtschaftlich integriert ist, wer in den letzten 3 Jahren vor dem Stellen des Einbürgerungsgesuches keine Sozialhilfe bezogen hat oder diese vollständig zurückbezahlt hat. Das Bundesrecht sieht für Kinder und Härtefälle eine Ausnahmeregelung vor.

Der Grosse Rat setzte 2017 eine Kommission ein, um das kantonale Recht an das neue Bundesrecht anzupassen. Der erste Gesetzesentwurf fand im Grossen Rat aber keine Mehrheit und wurde am 9. Mai 2017 bereits in der ersten Lesung versenkt. Im Anschluss verlangten zwei Motionärinnen der CVP, dass wesentliche, am 9. Mai 2017 genehmigte Verschärfungen, zeitnah umgesetzt werden. Der Grosse Rat überwies die Motion mit einem Umsetzungsauftrag an die Regierung, weshalb diese schon im 2018 einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt hat. Das neue kantonale Recht sieht vor, dass Einbürgerungswillige einen staatsbürgerlichen Test absolvieren müssen, in dem geografische, historische, politische und gesellschaftliche Verhältnisse der Schweiz und des Kantons Aargau abgefragt werden. Der Test ist gebührenpflichtig und es müssen mindestens drei Viertel der Fragen richtig beantwortet werden, bevor überhaupt ein Einbürgerungsgesuch gestellt werden kann. Regionale Gegebenheiten können von den Gemeinden weiterhin im Rahmen eines Einbürgerungsgesprächs geprüft werden.

Aargau mit Verschärfung
In Verschärfung zum Bundesrecht müssen Einbürgerungswillige im Kanton Aargau zudem den Nachweis erbringen, dass sie 10 Jahre vor der Einreichung eines Gesuches keine Sozialhilfe bezogen haben oder die bezogene Sozialhilfe zurückbezahlt haben. Diverse Anträge der Ratslinken, welche diese Änderungen verhindern oder abschwächen wollten, wurden klar abgelehnt. Der Grosse Rat verabschiedete die geplanten Verschärfungen am 11. Dezember 2018 in erster Lesung deutlich.

Ebenfalls debattierte der Grosse Rat in erster Lesung über eine Littering-Busse. Einig war man sich, dass Littering nicht toleriert werden und eine Busse zur Folge haben soll und dass das Hauptproblem darin liegt, dass die Verantwortlichen nur selten in flagranti erwischt oder anderweitig überführt werden können. Gestritten wurde im Grossen Rat jedoch darüber, ob der Kanton eine kantonale, einheitliche Vorschrift und Bussenhöhe erlassen soll oder ob die Kompetenz wie bisher bei den Gemeinden verbleiben soll. Letztlich sprach sich eine deutliche Ratsmehrheit für die kantonale Verankerung eines Littering-Verbots mit einer einheitlichen Bussenhöhe aus. Sowohl die Änderungen im Einbürgerungsrecht als auch die Einführung einer kantonalen Littering-Busse müssen vom Grossen Rat noch in der zweiten Lesung bestätigt werden.

Gegen Ende der Sitzung verabschiedete sich Grossratspräsident Bernhard Scholl, Möhlin, mit einem Rückblick aus seinem Präsidialjahr und lud die Anwesenden zum Jahresabschlussapéro ein.


KOMMENTAR
Einbürgerung als Abschluss und nicht als Beginn der Integration

In der Debatte im Grossen Rat zeigte sich einmal mehr, dass die Einbürgerung oft mit dem Aufenthaltsrecht verwechselt wird. Aufgrund diverser Gesetze können ausländische Staatsangehörige auch ohne Einbürgerung in der Schweiz leben und am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Mit einer Einbürgerung wird ihnen aber das Schweizer Bürgerrecht und damit die Möglichkeit, am politischen Leben teilzunehmen und dieses dank der direkten Demokratie mitzugestalten, verliehen. Eine Einbürgerung kann folglich nur für jene Personen Sinn machen, welche unsere Sprache, Kultur und Tradition sowie unser politisches System kennen und respektieren. Oder wollen Sie sich von Personen vertreten resp. bestimmen lassen, die keine Ahnung von unserer Kultur, der direkten Demokratie und unseren Gesetzen haben? Hoffentlich nicht. Dass also eine Einbürgerung an strenge Voraussetzungen geknüpft ist und den Abschluss einer erfolgreichen Integration darstellt, ist nicht nur logisch, sondern auch richtig. Denn nur wer bereit ist, sich anzupassen und unsere Kultur, Tradition und Gesetze zu respektieren, hat unser Staatsbürgerrecht verdient. Aus diesem Grund begrüsse ich das neue, verschärfte Einbürgerungsrecht.

DÉSIRÉE STUTZ, MÖHLIN


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