Etappenziel der Belagssanierung in Kaisten erreicht

  05.12.2018 Kaisten

Inbetriebnahme der neue Bushaltestellen

Die Kantonsstrasse K 463 in Kaisten zwischen den Anschlüssen an die Rheintalstrasse der K 130 und der Unterhalden der K 462 wurde seit Ende April auf der ganzen Länge saniert. Mit dem Fahrplanwechsel am 9. Dezember werden die beiden Bushaltestellen in der Unterdorfstrasse definitiv in Betrieb genommen.

Der Belag auf der Kantonsstrasse K 463 in Kaisten – zwischen der Anbindung an die Rheintalstrasse K 130 beim Gemüsebetrieb Baur und dem Anschluss an die K 462 beim Restaurant Warteck – hatte seine Gebrauchsdauer erreicht und musste auf der ganzen Länge ersetzt werden. Im Innerortsteil von Kaisten musste zudem die Wasserleitung auf der ganzen Länge ersetzt sowie weitere Werkleitungen erneuert oder ergänzt werden. Die Abteilung Tiefbau des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hat die Baurbeiten am 30. April 2018 begonnen. Sie können nun planmässig vor Weihnachten abgeschlossen werden. Trotz zusätzlichen Arbeiten konnte sogar ein Vorsprung auf das Bauprogramm erarbeitet werden. Die Abschlussarbeiten wie der Einbau des Deckbelags und der Verkehrsinseln werden im kommenden Sommer ausgeführt.

Neu Bushaltestellen auf der Unterdorfstrasse
Die bestehenden Bushaltestellen auf der Unterdorf- und Weidstrasse wurden neu in zwei gegenüberliegende Fahrbahnhaltestellen auf der Unterdorfstrasse zusammengefasst. Sie befinden sich neu zwischen den Einmündungen Weidstrasse und Sagiweg. Beide Haltestellen sind nun barrierefrei mit einer Haltekante von 22 Zentimetern ausgeführt.

Mit dem Fahrplanwechsel vom kommenden Sonntag, 9. Dezember 2018, werden diese beiden neuen Haltestellen definitiv in Betrieb genommen. Das bedeutet, dass die Postautolinie Laufenburg–Frick/Ittenthal ab diesem Datum wieder die ursprüngliche Route via Weidstrasse fahren wird. Die provisorische Haltestelle beim Feuerwehrmagazin wird ab diesem Datum wieder aufgehoben.

Die Abteilung Tiefbau und die am Bau beteiligten Unternehmen bedanken sich bei den Verkehrsteilnehmenden sowie den Anwohner für das Verständnis für entstandenen Behinderungen und Einschränkungen. (mgt)


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