Betrüger nutzte das Vertrauen aus

  14.12.2018 Rheinfelden

Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe von vier Jahren

Am Mittwochmorgen musste sich ein 69-jähriger Schweizer vor dem Bezirksgericht Rheinfelden verantworten. Er soll mehrere gutgläubige Anleger um rund 800 000 Franken betrogen haben.

Valentin Zumsteg

Der Angeklagte erschien in Anzug und mit Krawatte vor dem Bezirksgericht Rheinfelden. Wegen gesundheitlichen Problemen ging der korpulente Mann an Krücken. Bei seinen Aussagen wirkte er selbstbewusst und ein bisschen amüsiert, immer wieder musste er schmunzeln.

Einschlägig vorbestraft
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 69-jährigen Schweizer, der einige Jahre im unteren Fricktal gelebt hat und heute in Basel bei seiner Schwester wohnt, gewerbsmässigen Betrug, mehrfache Veruntreuung und mehrfache Urkundenfälschung vor. Seine Masche war denkbar einfach: Er gab sich als erfolgreicher Geschäftsmann aus, der den gutgläubigen Anlegern lukrative Investments in ausländische Immobilien und Start-Up-Firmen ermöglichte. Dazu versprach er jährliche Renditen von 7 bis 10 Prozent und eine «unwiderrufliche Absicherung».

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wurde das Geld, das an seine beiden Firmen floss, aber nicht angelegt. Der Beschuldigte soll es hauptsächlich zur Begleichung privater Verpflichtungen und zur Bestreitung seines Lebensunterhalts verwendet haben. Häufig kannte der Mann, der bereits 2005 wegen ähnlichen Fällen in Lausanne zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten bedingt verurteilt worden war, die Opfer aus dem persönlichen Umfeld. Für einige von ihnen füllte er die Steuererklärung aus und war somit im Bilde über ihre finanziellen Verhältnisse.

Um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen, verschickte er falsche Zinsund Kapitalausweise. Teilweise wurden auch fiktive Zinsen überwiesen. Das führte dazu, dass einige Anleger die investierte Summe im Laufe der Zeit erhöhten – es wirkte ja alles seriös. Der Angeklagte erfand zudem einen Treuhänder und Notar, der Geschäftsbriefe mitunterzeichnete. In Tat und Wahrheit stammten die Unterschriften von ihm selber. «Ich wollte damit nur die Verträge schöner machen und zeigen, dass wir eine richtige Firma waren», meinte er lapidar.

So gelang es ihm, in den Jahren 2005 bis 2013 total rund 800 000 Franken von insgesamt acht Geschädigten zu ergaunern. Die meisten von ihnen kannten sich mit Finanzanlagen nicht aus. Sie vertrauten ihm. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft verfügte der Beschuldigte während der gesamten Deliktsdauer über kein anderes Einkommen. Als er aufflog, war das Geld weg.

«Gewiefter Betrüger»
«Der Beschuldigte hat über Jahre hinweg das Vertrauensverhältnis missbraucht und ein Lügengebilde aufgebaut», erklärte der Staatsanwalt. Er sprach von einem «gewieften Betrüger» und «arglistiger Täuschung». «Er ging während der ganzen Zeit keiner Arbeit nach. Sein Job war, zu betrügen.» Der Staatsanwalt forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Der Beschuldigte war weitgehend geständig: «Ich bedaure, dass ich so einen Seich gemacht habe. Es wäre nicht nötig gewesen. Ich bin mit lieben Leuten schlecht umgegangen. Ich hatte ihr Vertrauen und habe es missbraucht», sagte er vor Gericht. Sein Verteidiger stellte den Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs in Abrede. Bei der Strafzumessung müsse auch die Leichtsinnigkeit der Opfer berücksichtigt werden. Es wäre für sie einfach möglich gewesen, die Sache zu durchschauen, sagte er. Er plädierte für eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten bei einer Probezeit von vier Jahren.

Das Gericht hat das Urteil am Mittwoch noch nicht gefällt, es wird schriftlich eröffnet.


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