Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung

  07.12.2018 Aargau

Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat einen ehemaligen Mitarbeiter des Departements Gesundheit und Soziales (DGS) wegen Amtsgeheimnisverletzung per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen und einer Busse von 1400 Franken verurteilt. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Am 24. April hatte Regierungsrätin Franziska Roth gegen einen ehemaligen Mitarbeiter Anzeige erstattet wegen Amtsgeheimnisverletzung. Dies, nachdem der Beschuldigte an jenem Morgen per Mail sämtlichen Mitgliedern der Gesundheitskommission des Grossen Rates einen von ihm verfassten und vom DGS noch nicht genehmigten Projektabschlussbericht hatte zukommen lassen. Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat inzwischen gezeigt, dass der Tatbestand der Amtsgeheimnisverletzung erfüllt ist. Beim veröffentlichten Projektabschlussbericht handelte es sich um einen Entwurf und somit um ein internes, nicht amtliches Dokument, das insgesamt der Geheimhaltungspflicht untersteht. Auch wenn ein Grossteil des Berichts bereits zuvor veröffentlicht worden und somit nicht mehr geheim war, unterlagen einige wesentliche Punkte des Berichts trotzdem nach wie vor dem Amtsgeheimnis.

Der Beschuldigte liess diese Informationen ohne Zustimmung des DGS den Kommissionsmitgliedern des Grossen Rates zukommen. Diese dürfen jedoch über geheime Interna ohne schriftliche Einwilligung der vorgesetzten Behörde – im vorliegenden Fall das DGS – genauso wenig informiert werden wie andere Personen ausserhalb dieser vorgesetzten Behörde. (mgt)


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