Telefonratgeber

  13.11.2018 Fricktal

Oh Graus, die Firmenweihnacht steht an!

Wehrli, Wehrli Partner Rechtsanwälte, Frick

Frage: Ich habe die Einladung zur jährlichen Firmen-Weihnachtsfeier bekommen. Das Fest artet jedes Jahr in ein grösseres Saufgelage aus. Zudem müssen wir nun alle alkoholischen Getränke selbst bezahlen. Ich möchte eigentlich nicht hin, mein Chef hat den Event nun aber zum Pflichtanlass erklärt. Kann er mich zur Teilnahme zwingen?

Antwort: Nein, nicht unbedingt. Entscheidend ist, wann die Firmenfeier stattfindet. Fällt diese in Ihre übliche Arbeitszeit, kann der Chef aufgrund seiner Weisungsberechtigung verlangen, dass alle Mitarbeiter anwesend sind. Nur mit guten Argumenten können Sie sich vor der Feier drücken (beispielsweise Krankheit oder familiäre Verpflichtungen). Sie müssen aber damit rechnen, dass der Chef ein Arztzeugnis verlangt oder Sie einen Freitag einziehen müssen. Meist finden die Feiern allerdings am Abend oder an Wochenenden statt, also ausserhalb Ihrer regulären Arbeitszeit. Solche Anlässe sind in der Regel freiwillig. Wenn nicht, handelt es sich aus rechtlicher Sicht um Überstunden. Diese müssen notwendig und zumutbar sein. Reine Feierlust des Chefs wird als triftiger Grund allein nicht ausreichen. Somit gibt es im Normalfall auch keine Teilnahmepflicht. Wer trotzdem hinfährt, tut dies freiwillig. Bezüglich der Getränke gilt: Findet der Anlass in der Freizeit statt und kommen die Angestellten freiwillig, muss die Firma überhaupt nichts bezahlen. Meistens tut sie das natürlich trotzdem. Bei einem Anlass während der Arbeitszeit hat der Chef dafür zu sorgen, dass Sie angemessen verpflegt sind. Alkohol gehört hier aber definitiv nicht dazu. Der Chef darf folglich verlangen, dass Sie diesen selbst bezahlen. Gut zu wissen: Sie haben kein Anrecht auf eine Weihnachtsfeier. Lädt der Chef dazu ein, tut er dies freiwillig.

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