Mit Informationspraxis der Regierung nicht einverstanden

  22.11.2018 Wallbach, Fricktal, Kommentar

Bericht aus dem Grossen Rat

Zu Beginn der Grossratssitzung wurden die neuen Mitglieder des Ehrziehungsrates feierlich in Pflicht genommen. Danach hat die Fraktion der Grünen eine Dringliche Interpellation, zum Verzicht der Regierung auf Bemühungen für ein Bundesasylzentrum ohne Verfahrensfunktion (BAZoV), eingereicht.

Hier geht es darum, dass die Fraktion der Grünen im September 2016 eine Motion eingereicht hatte, welche die Schaffung eines Ausreise-, resp. Wartezentrums für Asylsuchende im Kanton Aargau im Rahmen der Neustrukturierung im Asylbereich betrifft. In seiner Antwort vom Dezember 2016 erklärte sich der Regierungsrat bereit, die Motion als Postulat entgegen zu nehmen. Er führt aus, dass die Schaffung eines Ausreisezentrums einen zusätzlichen Ressourcenbedarf beim Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) zur Folge hätte, da man als Standortkanton auch für den Vollzug der Wegweisungen zuständig wäre. Andererseits ergäben sich aufgrund des Kompensationsmodells Vorteile, die es für den Kanton Aargau zu nutzen gelte. Es seien deshalb genaue Abklärungen durch das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) und das DVI erforderlich, ob die Realisierung eines Bundeszentrums für den Kanton Aargau gesamthaft im finanziellen und personellen Bereich effektiv Vorteile bringe. Im Falle einer positiven Beurteilung sei vorgesehen, die Standortsuche des Bundesasylzentrums in den Suchprozess für die kantonalen Grossunterkünfte zu integrieren.

Bei der Behandlung des Geschäfts im März 2017 im Grossen Rat haben sämtliche Parteien der abgewandelten Form als Postulat zugestimmt – es gab lediglich zwei Nein-Stimmen und eine Enthaltung.

In einem Nebensatz erwähnt…
Im Rahmen der Kommunikation zu den kantonalen Grossunterkünften, wo in acht Gemeinden gewisse Standorte näher geprüft werden, wurde in einem Nebensatz erwähnt, dass der Regierungsrat auf Bemühungen für ein BAZoV (Bundesasylzentrum ohne Verfahrensfunktionen) verzichtet. Grund: Abklärungen hätten ergeben, dass die Risiken durch die Zuständigkeit und den finanziellen Mehraufwand für den Vollzug sämtlicher Wegweisungen ab dem BAZoV für den Kanton Aargau stärker ins Gewicht fallen, als die zu erwartende Entlastung durch die geringere Zahl von Asylsuchenden, die ihm bei einem BAZoV-Standort Aargau zugwiesen würden. Der Grosse Rat hat diese Dringliche Interpellation in der Folge mit 124 Ja zu 4 Nein Stimmen überwiesen, weil er mit der Informationspraxis des Regierungsrates absolut nicht einverstanden ist. So wurde der Kanton Basel-Land bereits vor einem halben Jahr über diesen Entscheid informiert, ohne das der Grosse Rat seine Meinung dazu äussern konnte.

Dem Dekret zum Waldgesetz, Beiträge an die Leistungen der Forstreviere, hat der Grosse Rat mit 128 Ja, einstimmig zugestimmt, somit werden in den Jahren 2019 bis 2022 jeweils 2.5 Millionen Franken im AFP eingestellt, das heisst, wenn die Vorlage zum Waldgesetz am Wochenende abgelehnt würde, welche 16 Millionen fordert, würden neu 2 Millionen neu zusätzlich für den Wald eingesetzt.

Im Bereich der Verpflichtungsund Nachtragskredite folgte der Grosse Rat mit 129 zu 0 dem Regierungsrat.

An der Mittagssitzung startete die Budgetdebatte. Alle Fraktionen waren bereit, mit einzelnen Kompromissen das Budget unter «Dach und Fach» zu bringen. Nur die SVP lehnte das vorliegende Budget generell ab und wollte es zurückweisen. Der Rückweisungsantrag wurde aber von allen anderen Fraktionen abgelehnt, somit konnte die Budgetdebatte starten. Bei den einzelnen Detailabstimmungen wurden generell die Erhöhungen von neuen zusätzlichen Stellenprozenten abgelehnt. Am nächsten Dienstag geht die Budgetdebatte in die zweite Runde, in der Hoffnung, dass der Kanton Aargau am nächsten Dienstagabend ein ausgeglichenes Budget verabschieden kann, welches auch von der Mehrheit des Parlamentes angenommen und getragen wird.


KOMMENTAR

Regionen bei Berufsschulen berücksichtigen

Die Fricktaler Grossrätinnen und Grossräte haben an der Sitzung vom Dienstag ihr Postulat zur Reform der Berufsfachschulen-Berücksichtigung der Regionen bei der Standortwahl gemeinsam eingereicht. Mit diesem Postulat wollen Sie die Regierung klar auffordern, bei der geplanten Reform der Berufsfachschulen den regionalen Gegebenheiten des Kantons ebenso Rechnung zu tragen wie dem Fakt, dass die Zahl der BerufsschülerInnen künftig wieder ansteigen wird und sich sowohl Berufsausbildung als auch Berufsbilder massgeblich verändern werden.

Die Unterzeichnenden befürworten daher die Schaffung von Kompetenzzentren in den bisherigen Regionen, statt der Konzentration auf einige wenige Standorte innerhalb eines engen Perimeters. Dadurch soll in Absprache mit den Berufsverbänden die bestehende Verteilung auf die vorhandene Infrastruktur derart reorganisiert werden, dass sowohl den Bedürfnissen der Lernenden, der Schulen, der Berufsverbände und der Regionen wie auch den Sparbemühungen der Regierung Rechnung getragen wird. Denn durch die sinnvollere Verteilung resp. Aufteilung der einzelnen Berufsfelder kann eine höhere Auslastung erreicht werden, was zu einer Kostenoptimierung führt. Mit dieser Lösung können sowohl die ansteigende Zahl an BerufsschülerInnen wie auch andere künftige Veränderungen bei den Berufsbildern selbst berücksichtigt werden, ohne dass grosse Investitionen notwendig werden. Dieses Postulat wurde von 56 Grossrätinnen und Grossräten von insgesamt 129 Anwesenden unterzeichnet, was für uns Fricktaler ein schönes Zeichen aus den andern Regionen darstellt.

ALFONS PAUL KAUFMANN, WALLBACH


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote