Kanton prüft Standorte für Asyl-Grossunterkunft

  13.11.2018 Aargau

Der Regierungsrat hat acht Objekte bestimmt, die für die Realisierung der Flüchtlings-Pilotunterkunft im Rahmen des Projektes «Kantonale Grossunterkünfte» in Frage kommen. Mit den Behörden der acht potenziellen Standortgemeinden beziehungsweise Eigentümern der potenziellen Objekte und Grundstücke fand eine erste Kontaktaufnahme statt. In fünf Fällen sind die Einwohnergemeinden die Eigentümer der Standorte. Dabei handelt es sich um Baden, Fislisbach, Küttigen, Obersiggenthal und Rothrist. Drei weitere Objekte in drei weiteren Gemeinden befinden sich in Privatbesitz. Mit den Eigentümern dieser Grundstücke werden Gespräche über die Verhandlungsbereitschaft geführt. Der Kanton wollte auf Anfrage der NFZ nicht mitteilen, in welchen Gemeinden sich diese befinden. Der Grosse Rat hatte im Mai 2015 den Regierungsrat beauftragt, ein Standortkonzept für regional ausgewogen verteilte Asylgrossunterkünfte (150 bis 300 Plätze) zu erarbeiten. Geplant waren vier bis fünf Objekte mit zirka 1150 Plätzen bis ins Jahr 2026 in vier kantonalen Asylregionen (Nord, Ost, Süd und West). Das Finanzierungskonzept sah eine Vorfinanzierung durch den Bund vor, welche zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr gesichert ist. Der Regierungsrat hatte daher Ende August 2017 aus Zeit- und Finanzgründen entschieden, vorerst nur ein einziges Objekt zu realisieren. In den nächsten Monaten werden unter Einbezug der Standortgemeinden und der privaten Grundstückbesitzer vertiefte Abklärungen vorgenommen. Der definitive Standortentscheid ist im Oktober 2019 vorgesehen. (nfz)


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