Gruppenchats und ihre gefährlichen Inhalte

  08.11.2018 Fricktal, Laufenburg


Ein Gruppenchat, vielmehr darin versandte Videos, sind einem jungen Mann aus dem oberen Fricktal zum Verhängnis geworden. Er wird angeklagt, Tierpornographisches Videomaterial gespeichert und über Facebook verbreitet zu haben.

Susanne Hörth

«Besitz und Verbreitung von Videos mit Tierpornographie». Hat sich der junge Mann aus dem oberen Fricktal, der sich am Dienstagmorgen vor dem Bezirksgericht Laufenburg verantworten musste, zu eben diesem Sachverhalt strafbar gemacht? Der Angeklagte entschuldigt sich am Gerichtstermin mehrfach. Passiert sei alles aus einer Unwissenheit. Vorgeworfen wird ihm, zwei Videos mit sexuellen Handlungen mit Tieren auf dem Smartphone gespeichert und verbreitet zu haben. Ein drittes Video zeigt in unscharfen Bildern, wie ein Mann auf offener Strasse von zwei Männern erschossen wird.

Im Frühjahr dieses Jahres erhielt die Bundeskriminalpolizei die Meldung, dass ein Fricktaler Nutzer in Verdacht steht, tierpornographische Videos sowie ein Video mit Gewaltdarstellung besitzen und auf Facebook verbreitet zu haben. Am Wohnort des Beschuldigten konnte die Polizei bei der Hausdurchsuchung das Handy mit über 10000 Bild- und Videodateien sicherstellen. Darunter auch besagte drei Videos. Der junge Fricktaler wurde wegen Besitz und Verbreitung der drei Videos zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 120 Franken und einer Busse von 1500 Franken verurteilt. Dagegen erhob der junge Mann Einsprache.

Er erklärte am Dienstag vor dem Bezirksgericht, dass er auf Whatsapp in einem Gruppenchat sei. Hier wurden ihm die drei besagten Videodateien auch zugeschickt und auf seinem Mobiltelefon automatisch gespeichert. Von dieser automatischen Speicherung habe er bis zur Anzeige tatsächlich nichts gewusst. Er sei sich auch nicht bewusst gewesen, dass die Videos strafrechtlich verboten sein könnten.

Echt oder nur gestellt?
Der Verteidiger des Angeklagten stellte die Echtheit der beiden Videos mit tierpornographischen Inhalten infrage. Auf einer Datei ist ein Esel zu sehen, bei welchem ein Mann den Geschlechtsverkehr vollzieht. Beim zweiten ein Junge, der sein Geschlechtsteil rektal in ein Huhn einführt. Man sehe keine Geschlechtsteile der Tiere, so der Verteidiger. Er schloss nicht aus, dass die Filme gestellt seien, es bloss aussehen solle, als ob. Bei dem dritten Video, welches die Erschiessung eines Mannes zeige, soll es sich um eine reale Abrechnung im Drogenmilieu handeln. Eine Aufnahme, die auch (fast) in einer Fernsehdokumentation gezeigt werden könnte. Wo man solche Dateien überhaupt erhalten könne, wisse er gar nicht, beteuerte der Angeklagte. Er habe sich nichts dabei gedacht, als er gebeten wurde, die Videos weiterzuschicken. «Ich hätte nie gedacht, dass es so weit kommen könnte», sagte er mit leiser Stimme.

In seinem Plädoyer führte der Verteidiger nochmals ins Feld, dass die Tiervideos möglicherweise gar keine sexuellen Hintergedanken hätten, sondern vielmehr der Belustigung dienen könnten. Ein Indiz dafür wäre auch die Tanzmusik, welche beim Esel-Film zu hören sei. Er forderte, seinen Mandanten von den Vorwürfen freizusprechen. Ihm auch das beschlagnahmte und zur Vernichtung angekündigte Mobiltelefon wieder zurückzugeben.

Er werde heute kein Urteil sprechen, so Gerichtspräsident Beat Ackle. Die Zeit bis zu dessen Bekanntgabe Ende Januar werde genutzt, um unter anderem den vom Verteidiger vorgebrachten Argumenten nachzugehen und sie zu prüfen.


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