Die Verfassung als Grundlage der Demokratie

  13.11.2018 Leserbriefe

Im Jahr 1848 haben die Gründer der modernen Schweiz unserem Land eine Verfassung gegeben, um die Rechte des Volks und der Kantone zu schützen. Jeder Artikel darin muss von Volk und Ständen genehmigt werden. Niemand sonst kann unsere Verfassung ändern. Sie hat eine weltweit einmalige demokratische Legitimierung, denn sie fasst den Willen der Schweizerinnen und Schweizer zusammen.

Natürlich schränkt sie die Handlungsfreiheit unserer Politiker, unserer Verwaltung, unserer Diplomaten ein – und genau deswegen haben wir sie! Kein staatliches Organ darf gegen die Verfassung, gegen den Willen des Volks handeln. Leider haben 2012 ein paar Bundesrichter diesen Grundsatz, gegen den Vorrang der Verfassung (übrigens ein Grundsatz aller demokratischen Rechtsstaaten), verstossen, indem sie ein internationales Abkommen über die Verfassung gestellt haben. Diesem undemokratischen Treiben ist ein Riegel vorzuschieben. Nicht nur, weil der Volkswillen nicht respektiert wird, sondern weil dadurch Tür und Tor für die Einflussnahme ausländischer Gremien auf die inneren Angelegenheiten der Schweiz sperrangelweit geöffnet werden. Das darf nicht sein.

Auch internationale Abkommen dürfen nicht gegen die Verfassung verstossen, und wenn der Volkswille sich neu ausdrückt müssen sie an die Verfassung angepasst werden, denn auch der Souverän hat das Recht, ja die Pflicht, begangene Fehler zu korrigieren. Hätte das Ja zum Frauenstimmrecht nicht gelten sollen, weil es vorher einmal abgelehnt wurde?

Das letzte Wort in allen staatlichen Angelegenheiten in unserem Land muss wieder dem Souverän gehören. Die Verfassung muss wieder verbindlich werden für die Schweiz. Nur ein Ja zur Selbstbestimmungsinitiative am 25. November stellt die rechtmässige und demokratische Ordnung in der Schweiz wieder her.

Schlussbemerkung: Die Behauptung der Gegner dieser Initiative dass dieselbe darauf abzielt, den Schutz der Menschenrechte in der Schweiz aktiv abzubauen, trifft in keinster Weise zu und ist so auch gar nicht möglich, denn schliesslich sind alle relevanten Menschenrechte als Grundrechte in unserer Bundesverfassung verankert und somit rechtsgültig. Übrigens: Die direkte Demokratie ist auch ein Menschenrecht!

HANSJÜRG BRUN, RHEINFELDEN


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