Der Kanton will weiterhin kein Tiefenlager im Aargau

  22.11.2018 Brennpunkt, Fricktal

In seiner Stellungnahme zum Abschluss der Etappe 2 des Verfahrens fordert er jedoch weitere Untersuchungen, die in der nächsten Etappe umgesetzt werden müssen. Für den Regierungsrat haben bei der Auswahl der Standorte die Sicherheit des künftigen geologischen Tiefenlagers oberste Priorität. Dabei sind auch die kantonal bedeutenden Thermal- und Mineralwassernutzungen sowie die Trinkwasserressourcen im Kanton zwingend zu schützen. Eine wesentliche Differenz zum Bundesrat besteht in Bezug auf einen möglichen Oberflächenstandort in Villigen: Der Regierungsrat hält an seiner Forderung fest, das Standortareal bei Villigen vorerst lediglich als Vororientierung im Sachplan festzulegen statt wie vom Bundesrat geplant als Zwischenergebnis.

Der Bundesrat hat am Donnerstag seine Entscheide zum Abschluss der Etappe 2 des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager kommuniziert. Der Regierungsrat bestätigt seine Haltung und will grundsätzlich kein geologisches Tiefenlager im Kanton Aargau. Er kann aber den Entscheid des Bundesrats nachvollziehen, die drei Standortgebiete \"Jura Ost\" (AG), \"Zürich Nordost\" (ZH, SH, TG) und \"Nördlich Lägern\" (AG/ZH) in der Etappe 3 vertieft zu untersuchen. Für den weiteren Verlauf des Sachplanver-fahrens bekräftigt der Regierungsrat nachdrücklich, die in 2 von 3 seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung geäusserten Forderungen in Etappe 3 umzusetzen. Die Nachvollziehbar-keit und die Plausibilität der wissenschaftlichen und techni-schen Abklärungen der Nagra sind in Hinblick auf ein geologisches Tiefenlager für den Regierungsrat eine wesentliche Voraussetzung, um künftige Entscheide prüfen und treffen zu können.
Dem Wert der Region als Wasserschloss entsprechend ver-langt der Regierungsrat die konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips für den Schutz der natürlichen Wasservor-kommen. Die Flusstäler der Aare und des Rheins sind be-deutende Grundwasserspeicher und -lieferanten. Für die Region sind Thermalbäder wie Bad Zurzach, Bad Schinz-nach oder Baden/Ennetbaden sowie Mineralwassernutzun-gen nicht nur wichtige Dienstleistungsunternehmen, sondern auch von grossem kulturellem und gesellschaftlichem Wert. Der Regierungsrat fordert daher den Nachweis, dass die be-stehenden Grund- und Thermalwasservorkommen und -nut-zungen weder durch den Bau noch durch den Betrieb des Tiefenlagers beeinflusst werden. Der Regierungsrat hält an seiner Forderung nach vertieften Untersuchungen im Rah-men der Etappe 3 fest.
Wesentliche Differenz in Bezug auf den möglichen Oberflächenstandort Villigen
Im Zusammenhang mit dem möglichen Oberflächenstandort JO-3+ auf Gebiet der Gemeinde Villigen, der dem Zugang zum Tiefenlager dienen soll, besteht eine wesentliche Diffe-renz zum Bundesrat: Der Regierungsrat hält an seiner For-derung fest, das Standortareal im Sachplan zum jetzigen Zeitpunkt lediglich als Vororientierung festzulegen statt wie vom Bundesrat vorgesehen bereits als Zwischenergebnis. Zum möglichen Standort in Villigen sieht der Regierungsrat noch weiteren grundsätzlichen Klärungsbedarf. Der Standort ist im kantonalen Richtplan sowohl als Teil des Entwick-lungsschwerpunkts von kantonaler Bedeutung als auch als Vorzugsgebiet Spitzentechnologie festgesetzt. Das Paul-Scherrer-Institut (PSI) als Forschungszentrum von nationaler Bedeutung mit seinen sensiblen Grossforschungsanlagen (u.a. SLS und SwissFEL) darf unter keinen Umständen be-einträchtigt werden. Der Regierungsrat erwartet, dass in Etappe 3 die offensichtlichen Nutzungskonflikte, welche durch die Festlegung des Standortareals JO-3+ im Bereich des geplanten \"ParkInnovAARE\" entstehen, vertieft unter-sucht werden. Der Kanton Aargau setzt seine Priorität am Standort Villigen auf die Weiterentwicklung und Ansiedlung von Forschungs- und Hightech-Institutionen im Rahmen des nationalen Innovationsparks InnovAARE. Ein möglicher zu-sätzlicher Aare-Übergang würde die wertvolle Uferregion der Aare beeinträchtigen. Der Regierungsrat erwartet, dass die kantonalen Interessen und Prioritäten im Bereich der Ober-flächenanlage JO-3+ im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt werden.
Der Regierungsrat ist gewillt, im Standortauswahlverfahren konstruktiv mitzuarbeiten. Voraussetzung hierfür ist der kon-sequente Einbezug des Standortkantons Aargau in einem nachvollziehbaren, fairen, glaubwürdigen und transparenten Verfahren. Die Umsetzung des Sachplanverfahrens muss gemäss klarer Forderung des Regierungsrats konsequent unter dem Primat der Sicherheit erfolgen. Bei der Standort-wahl dürfen politische Gründe oder andere Aspekte, die nicht sicherheitsrelevant sind, keine Rolle spielen. In den anstehenden Arbeiten der Etappe 3 sowie bei der Ausarbeitung des Rahmenbewilligungsgesuchs erwartet der Kanton Aargau zu relevanten Meilensteinen des Verfahrens vermehrt vertiefte Informationen.
In der Etappe 3 kommt den Standortkantonen eine immer wichtigere Rolle zu, sei es durch die Einengung auf die po-tentiellen Standortkantone Aargau und Zürich oder durch die lokalen Planungen im Zusammenhang mit den geplanten Sondierbohrungen sowie der Oberflächeninfrastruktur für ein geologisches Tiefenlager. Die Akzeptanz des Verfahrens steht im Zentrum der politischen Diskussion. Der Kanton Aargau hat daher ein hohes Interesse, sich weiterhin kon-struktiv in das Sachplanverfahren einzubringen, seine Inte-ressen auf Kantonsgebiet zu wahren sowie als wichtiger An-sprechpartner gegenüber allen Verfahrensbeteiligten, insbesondere den Gemeinden und den Regionen, zu agie-ren. Dies setzt voraus, dass die zentrale Rolle der Kantone sowohl durch die verfahrensleitende Behörde wie auch durch die Nagra entsprechend anerkannt und konstruktiv unterstützt wird.


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