Abfallsünder sollen 100 Franken Busse zahlen

  13.11.2018 Aargau

Aargau will neu Littering-Verstösse ahnden

Es ist ein Ärgernis für viele: Das achtlose Wegwerfen von Abfällen an Ort und Stelle. Der Aargau will nun konsequent vorgehen. (siehe auch: NFZ-Online-Umfrage der Woche).

Littering ist das Wegwerfen von kleinen Mengen Abfälle an Ort und Stelle, ohne die dafür vorgesehenen Abfalleimer oder Sammelstellen zu verwenden. Auf Bundesebene wurde die Einführung einer bundesweiten Lösung zur Sanktionierung von Littering-Verstössen abgelehnt. In naher Zukunft zeichnet sich daher keine schweizweite Lösung ab. Eine unbefriedigende Situation, befand der Grosse Rat und hat daher im Oktober 2016 den Regierungsrat beauftragt, eine kantonale Regelung zur Ahndung von Littering mit einer klaren prohibitiven Sanktionsregel zu schaffen. Der Regierungsrat hat seinen Vorschlag im Sommer 2018 in die öffentliche Anhörung geschickt: Mittels Gesetzesänderung über den Schutz von Umwelt und Gewässern strebt er eine pragmatische kantonale Lösung mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken an.

Zuständig für die Umsetzung sollen weiterhin die Gemeinden sein. Aufgrund der Anhörungsergebnisse sieht der Regierungsrat keinen Anlass, den Anhörungsentwurf zu ändern und hat nun die entsprechende Botschaft für die Beratung durch den Grossen Rat verabschiedet.

Im Kanton Aargau wird die Ahndung von Littering aktuell in den kommunalen Polizeireglementen mit Bussen zwischen 40 und 100 Franken geregelt. In den meisten Gemeinden können diese im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden. Viele Nachbarkantone kennen kantonale Regelungen zur Ahndung von Littering-Verstössen. Im Rahmen der Anhörung sind Stellungnahmen von 52 Gemeinden, allen neun im Grossen Rat vertretenen Parteien und 16 Organisationen eingegangen. In der Mehrheit der Rückmeldungen wird die Änderung befürwortet, um eine einheitliche kantonale Regelung zu schaffen. In einer Mehrheit dieser befürwortenden Stellungnahmen wird die Höhe der Busse von 100 Franken als angemessen erachtet. Aufgrund der positiven Anhörungsergebnisse sieht der Regierungsrat keinen Anlass, den Anhörungsentwurf zu ändern und hat nun die entsprechende Botschaft für die Beratung durch den Grossen Rat verabschiedet.


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