Telefonratgeber

  18.09.2018 Fricktal

Er fährt mir vor die Nase!

Cornel Wehrli, Wehrli Partner Rechtsanwälte, Frick

Frage: Ich war mit meinem Lieferwagen auf der Überholspur der Autobahn unterwegs. Ein Pkw wechselte direkt vor mir von der rechten auf die linke Seite. Hinter mir schloss ein weiteres Fahrzeug auf, weswegen ich den Abstand nach vorne nicht vergrössern konnte. Nun wurde mir der Ausweis für einen Monat entzogen. Das ist doch ungerecht!

Antwort: Nein, es hätte sogar noch schlimmer kommen können. Die Wahrung eines ausreichend grossen Abstands zum Vordermann ist für die Sicherheit im Strassenverkehr von grundlegender Bedeutung. Zu nahes Auffahren ist eine häufige Unfallursache, da im Falle einer starken Bremsung des Vordermanns nicht mehr rechtzeitig reagiert werden kann. Für die Einhaltung des Sicherheitsabstands ist im Regelfall der hintere Fahrer verantwortlich. Auf dem von der Polizei gemachten Film ist erkennbar, dass der Abstand zum vorausfahrenden Pkw etwa 10 Meter beträgt. Dies bei einer Geschwindigkeit von über 100 km/h und über eine Distanz von mehreren hundert Metern. Dass Sie beim Spurwechsel des Vordermanns den nötigen Abstand kurzzeitig unterschreiten, ist nicht das Problem. Vielmehr haben Sie falsch reagiert und den erforderlichen Abstand während längerer Zeit nicht wiederhergestellt. Bereits hier trifft Sie ein erhebliches Verschulden an der unterlassenen Geschwindigkeitsreduktion. Weder das knappe Einscheren noch das spätere nahe Aufschliessen des hinteren Fahrzeuges stellen besondere Umstände dar, welche Ihr Handeln in milderem Licht erscheinen lassen. Sie hätten kurz nach dem Überholmanöver die Geschwindigkeit reduzieren müssen. Nicht ungefährlicher wurde die Situation dadurch, dass Ihr Lieferwagen den längeren Bremsweg als der Pkw hat. Ihr Handeln stellt somit eine massive Verkehrsregelverletzung dar, welche einen Führerscheinentzug von bis zu drei Monaten rechtfertigt.

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