Gesetz-Anpassungen

  11.09.2018 Aargau

Mehrere Gesetze zu den Themenbereichen Zuständigkeiten und Verfahren bei der Volkswahl von Behörden, Wählbarkeit und Amtsenthebung von Richtern sowie Unvereinbarkeitsbestimmungen für Angehörige der Justiz sollen angepasst werden. Die Wahlen von Richtern geben immer wieder Anlass zu Diskussionen und parlamentarischen Vorstössen. Um die Abläufe bei der Volkswahl von Behörden zu vereinfachen, sollen die Zuständigkeiten klarer geregelt werden. Dies führt auch zu Anpassungen bei den Zuständigkeiten zur Anordnung der Ersatzwahlen der Gemeinderäte und der Schulräte der Bezirke. Künftig sollen nur angemeldete Personen als Bezirksgerichtspräsidenten wählbar sein. Dadurch wird gewährleistet, dass nur Personen eine gültige Stimme erhalten können, welche die gesetzlichen Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen. Neu sollen Anforderungen an den strafrechtlichen Leumund gestellt werden. Konsequenterweise soll auch eine Amtsenthebung möglich sein, wenn die betreffenden strafrechtlichen Verfehlungen während der Amtszeit eintreten. Auch sollen die bisherigen Unvereinbarkeitsbestimmungen gelockert werden. Neu sollen Gerichtsschreiber der Bezirksgerichte, Mitglieder des Justizgerichts, Friedensrichter sowie nebenamtliche Bezirksrichter in den Gemeinderat gewählt werden sowie das Amt als Gemeindeschreiber ausüben dürfen. Die öffentliche Anhörung wurde in diesen Tagen gestartet. (nfz)


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