Dauerparkieren auf Gemeindestrassen

  06.09.2018 Gemeinden, Zuzgen

Der Gemeinderat Zuzgen musste vermehrt feststellen, dass Fahrzeuge dauerhaft auf Gemeindestrassen parkiert werden. Dauerparkieren auf öffentlichen Strassen sorgt für zusätzliche Gefahr im Verkehrsfluss. Gemäss Art. 37 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetz (SVG) dürfen Fahrzeuge nicht angehalten oder aufgestellt werden, wo sie den Verkehr behindern oder gefährden könnten. Wo möglich sind die Fahrzeuge auf Parkplätzen aufzustellen. Für allfällige Schäden übernimmt die Gemeinde keine Haftung. Der Gemeinderat appelliert an die Bevölkerung, die Fahrzeuge nicht auf den Gemeindestrassen zu parken. (mgt)


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