Weiterhin Feuerverbot im Wald – Lockerung ausserhalb

  28.08.2018 Aargau, Brennpunkt

Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Ver-kehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) haben am Montag eine erneute Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Aufgrund der Niederschläge in den letzten Tagen hat sich die Situation ausserhalb des Waldes weiter entspannt. Neu gilt die Gefahrenstufe 4 von 5.

Nach wie vor gibt es aber Gebiete im Kanton Aargau, welche nur wenige Niederschläge zu verzeichnen hatten. Entsprechend besteht weiterhin grosse Waldbrandgefahr (Gefahrenstufe 4 von 5). Ausserhalb des Waldes ist unter Einhaltung der nötigen Sicherheitsvorkehrungen das Feuern wieder möglich. Dazu gehört insbesondere ein genügender Abstand zum Wald. Bei Wind ist wegen des möglichen Funkenflugs auf das Feuern zu verzichten.

Folgende Vorsichtsmassnahmen sind nach wie vor einzuhalten:

• Feuern im Wald ist verboten.

• Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.

• Bei starkem Wind (allgemein, aber auch vor und während Gewittern) darf wegen des gefährlichen Funkenflugs kein Feuer im Freien entfacht werden. Dies gilt auch für Grills, die zu Funkenflug führen können.

• Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.

• Feuer immer löschen und sich versichern, dass Feuer und Glut auch tatsächlich erloschen sind.

 

Durch weiterhin verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.

 

Die Bevölkerung wird gebeten, sich über weitergehende durch lokale Behörden ausgesprochene Feuerverbote zu informieren und diese einzuhalten. Die Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) werden die Lage weiterhin beobachten und bei Bedarf kommunizieren. (mgt)


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