Wassersparen und Bewässerungsverbot
24.08.2018 SteinDank den Nutzungsbeschränkungen und den Optimierungsmassnahmen beim Wasserverbrauch konnte der Wasserspiegel beim Grundwasserpumpwerk Bäumliacker stabilisiert werden. Leider sind die wenigen Niederschläge der vergangenen Wochen noch unzureichend, damit die Beschränkungen aufgehoben werden können. Aufgrund des ausgesprochenen Verbots, gestützt auf § 46 Abs. 1 des Wasserreglements Stein, bleibt das Bewässern von Rasenflächen und das Neubefüllen von Schwimmbädern wie auch das Autowaschen verboten. Der Bevölkerung wird vielmals für die vorbildliche Disziplin beim Wassersparen gedankt. (mgt)